Schuldnerverzeichnis Auskunft
Schuldnerverzeichnis einsehen
Sie benötigen Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis? Wie Sie Einsicht nehmen oder einen Ausdruck beantragen, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Das Schuldnerverzeichnis ist ein amtliches Register, in dem Personen und Unternehmen eingetragen werden, die ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen und bei denen bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind.
Eingetragen werden Schuldnerinnen und Schuldner, bei denen zum Beispiel
Als Vertragspartnerin oder Vertragspartner können Sie das Verzeichnis einsehen, um die Zahlungsfähigkeit zu prüfen.
Sie können Ihre eigenen Daten einsehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Auskünfte über andere Personen oder Unternehmen erhalten.
Ein Ausdruck enthält alle aktuellen Einträge zur jeweiligen Schuldnerin oder Schuldner.
Eingetragen werden Schuldnerinnen und Schuldner, bei denen zum Beispiel
- die Vermögensauskunft abgegeben wurde,
- die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert wurde oder
- eine Zwangsvollstreckung erfolglos war.
Als Vertragspartnerin oder Vertragspartner können Sie das Verzeichnis einsehen, um die Zahlungsfähigkeit zu prüfen.
Sie können Ihre eigenen Daten einsehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Auskünfte über andere Personen oder Unternehmen erhalten.
Ein Ausdruck enthält alle aktuellen Einträge zur jeweiligen Schuldnerin oder Schuldner.
Online-Dienst
Vollstreckungsportal (Schuldnerverzeichnis)
Beschreibung
n dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Online erledigen
- Vollstreckungsportal (Schuldnerverzeichnis)n dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg, ZwangsvollstreckungsabteilungAmtsgericht Hamburg, Zwangsvollstreckungsabteilung
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Zwangsvollstreckungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
U2 Messehallen, Busse 3/12/105 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/105 Sievekingplatz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Das Fax ist fristwahrend.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Ihre eigenen Einträge können Sie jederzeit ohne besonderes Interesse einsehen.
- Daten über andere Personen oder Unternehmen erhalten Sie, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben:
- im Rahmen der Zwangsvollstreckung,
- um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
- um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen,
- um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
- im Rahmen der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung
- im Rahmen der Dienstaufsicht über Justizbedienstete, die mit dem Schuldnerverzeichnis befasst sind.
Handlungsgrundlage(n)
§ 882f Zivilprozessordnung (ZPO)
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882f.html
Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV)
https://www.gesetze-im-internet.de/schufv/BJNR165400012.html
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__882f.html
Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV)
https://www.gesetze-im-internet.de/schufv/BJNR165400012.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Überprüfung
Verfahrensablauf
- Sie können das Schuldnerverzeichnis online über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder einsehen.
- Wenn Sie eine Auskunft über sich selbst benötigen (Selbstauskunft):
- Sie beantragen die Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis bei der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten einen Freischaltcode (PIN).
- Sie melden sich beim Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder an und können Ihre eigenen Daten einsehen.
- Wenn Sie Daten für andere Personen oder Unternehmen einsehen möchten:
- Sie registrieren sich auf dem Portal und schalten Ihren Zugang frei.
- Je nach Art der Registrierung erhalten Sie eine PIN oder können sich direkt anmelden.
- Nach der Freischaltung melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
- Sie können die Daten einsehen oder abrufen.
Fristen
Die Einträge im Schuldnerverzeichnis werden in der Regel nach 3 Jahren automatisch gelöscht.
Bearbeitungsdauer
- Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungszeit.
- Der Versand des PIN-Briefs innerhalb Deutschlands dauert normalerweise 2 Tage.
Kosten
- 4,50 EUR je übermitteltem Datensatz
- Die Gebühr entsteht auch, wenn lediglich mitgeteilt wird, dass für diese Schuldnerin oder diesen Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist.
- Die Selbstauskunft ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an befugte Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 23.01.2026
Stichwörter
Vollstreckungsportal, Amtsgerichte