allgemeinbildende Schulen

    Schulbesuch, Schulwechsel

    Auf dieser Seite finden Sie erste Informationen zum Thema Schulwechsel innerhalb Hamburgs.

    Beschreibung

    Wechsel im laufenden Schuljahr in Primarstufe/Sekundarstufe I (unterjährig):

    • Der Wechsel wird in der Stammschule mit dem Formular AS 80 beantragt.
    • Die beteiligten Schulen (Stammschule und Wunschschulen) können einen Wechsel einvernehmlich klären, ohne die Behörde einzubeziehen.
    • Wird ein Wechsel von Stammschule und Wunschschule als nicht sinnvoll oder nicht möglich erachtet, lehnt die Stammschule den Antrag ab.
    • Sollte ein Wechsel nicht zwischen den Schulen geklärt werden können, entscheidet die Behörde.

    Wechsel zum Schuljahresende/-beginn:
    --> Wechsel in Jahrgangsstufen 1-6 bzw. 8-10

    • Der Wechsel wird in der Stammschule mit dem Formular AS 80 beantragt.
    • Die beteiligten Schulen (Stammschule und Wunschschulen) können einen Wechsel einvernehmlich klären, ohne die Behörde einzubeziehen.
    • Wird ein Wechsel von Stammschule und Wunschschule als nicht sinnvoll oder nicht möglich erachtet, lehnt die Stammschule den Antrag ab.
    • Sollte ein Wechsel nicht zwischen den Schulen geklärt werden können, entscheidet die Behörde.

    --> Wechsel in Jahrgangsstufe 7

    • Der Wechsel wird in der Stammschule mit dem Formular AS 80a beantragt.
    • Für den Wechsel von Jahrgang 6 des Gymnasiums in Jahrgang 7 der Stadtteilschule wird ein zentrales Verteilungsverfahren durchgeführt. Die Behörde entscheidet kurz vor den Ferien über die Verteilung der Kinder.
    • Alle Antragsteller erhalten zu Beginn der Ferien Bescheide, mit denen die Entscheidungen kommuniziert werden.

    Wechsel in der Oberstufe:
    Die beteiligten Schulen klären den Wechsel untereinander oder die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte wenden sich direkt an ihre Wunschschulen. Eine Beteiligung der Behörde ist nicht vorgesehen.
     

    zuständige Stelle

    Behörde für Schule und Berufsbildung

    Ansprechpartner

    Schüler- und Schulangelegenheiten (BV 2) (Schüler- und Schulangelegenheiten (BV 2))

    Aktuelles

    Schüler- und Schulangelegenheiten (BV 2)

    Beschreibung

    Schüler- und Schulangelegenheiten (BV 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 31

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, U3/Busse 18/25/172 U Mundsburg

    Öffnungszeiten

    Persönliche Sprechzeit nach Terminvereinbarung. Erstkontakt immer fernmündlich, per E-Mail oder Post.

    Weitere Informationen

    Grundsätzlich sind die Kolleginnen und Kollegen zu den genannten telefonischen Sprechzeiten erreichbar. Aufgrund von Terminen, Urlaub, Krankheit und dem derzeit hohen Arbeitsaufkommen kann eine telefonische Erreichbarkeit zu diesen Zeiten nicht garantiert werden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformulare AS 80 (allgemeiner Schulwechsel) bzw. AS 80a (Wechsel vom Gymnasium zur Stadtteilschule in Jahrgang 7). Die Formulare werden von der aktuell besuchten Schule zur Verfügung gestellt.
    • Letzte Zeugnisse
    • Ggf. Nachweis Wohnsitz (wenn relevant --> Umzug, Zuzug etc.)
    • Ggf. medizinische oder andere fachliche Stellungnahmen 
    • Angabe der Wunschschulen (Bei erschöpfter Kapazität an den gewünschten Schulen wird gemäß § 42 Absatz 7 des Hamburgischen Schulgesetzes eine andere Schule zugewiesen, sofern dies aus schulorganisatorischen Gründen und unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege erforderlich ist.)

    Voraussetzungen

    • Wichtiger Grund

    Rechtsgrundlage(n)

    • Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg
    • § 13 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums
    • § 28 Hamburgisches Schulgesetz

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats einen Widerspruch einlegen. Dieser entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Bei einem ganz oder teilweise erfolglosen Widerspruchsverfahren können jedoch Kosten entstehen.

    Verfahrensablauf

    1. Beratungsgespräch mit Abteilungsleitung/Schulleitung
    2. Antragstellung in Schule
    3. Schulleitung prüft Antrag
    4. Klärung auf Schulebene (alle Jahrgänge außer 7)
    5. Weiterleitung an Behörde, sofern Klärung auf Schulebene nicht möglich ist bzw. wenn Jg. 7 betroffen ist
    6. Bescheiderteilung

    Fristen

    • Anträge, die auf einen Wechsel zum neuen Schuljahr abzielen, sind bis zum 31. Mai des Jahres zu stellen.
    • Ist der Jahrgang 7 betroffen, ist Fristende ca. 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien (28.06.2023).
    • Verspätet eingereichte Anträge werden nachrangig und ggf. erst nach den Ferien bearbeitet.
    • Für unterjährige Wechselwünsche gibt es keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten die Kinder nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist zunächst der Besuch einer Internationalen Vorbereitungsklasse oder Basisklasse vorgesehen. Ansprechpartner dafür ist das SchulInformationsZentrum (SIZ).

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.01.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schulformwechsel Klasse 1-10

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en