Heilfürsorge

    Vom ZPD nachzutragen.

    Beschreibung

    Bei der Heilfürsorge handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen aktiven Beamten der Polizei und Feuerwehr.  
    Die Heilfürsorge hat die Aufgabe, die Gesundheit der Heilfürsorgeberechtigten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste

    Ansprechpartner

    ZPD 53 - Heilfürsorge (ZPD 53 - Heilfürsorge)

    Aktuelles

    ZPD 53 - Heilfürsorge

    Beschreibung

    ZPD 53 - Heilfürsorge

    Adresse

    Hausanschrift

    Normannenweg 36

    20537 Hamburg

    U-/S-Bahnen/Busse Berliner Tor, Bus 25 Normannenweg

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00Uhr Dienstag: 12:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Heilfürsorgeantrag (siehe Rubrik "Links")

     

    Voraussetzungen

    Heilfürsorge wird nur Beamten von Polizei und Feuerwehr im aktiven Dienstverhältnis gewährt.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Hinweise zur Heilfürsorge:
    • Die Heilfürsorge ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger und ist einer Ersatzkasse gleichzusetzen. 
    • Heilfürsorgeberechtigte sind keine Privatpatienten. 
    • Heilfürsorgeberechtigte haben freie Arztwahl (Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung).
    • Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt. Hierfür erhalten Heilfürsorgeberechtigte eine Versichertenkarte.
    • Heilfürsorgeberechtigte sind von allen für gesetzlich Versicherte vorgesehenen Zuzahlungen befreit. Medikamente, Physiotherapien, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Kuren etc. sind zuzahlungsfrei (außer Mehrkostenvereinbarungen). 
    • Die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung. Ausschlaggebend ist einzig die medizinische Notwendigkeit. 
    • Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung.
    • Im Ausland besteht kein Versicherungsschutz (hierfür wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen).
    Bitte denken Sie beim Versand Ihrer Anträge / Unterlagen an die richtige Adressierung. 
    Die Postanschrift lautet:
    Heilfürsorge
    Postfach 26 19 62
    20509 Hamburg

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Heilfürsorge, Polizei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en