Heilfürsorge
Vom ZPD nachzutragen.
Beschreibung
Bei der Heilfürsorge handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen aktiven Beamten der Polizei und Feuerwehr.
Die Heilfürsorge hat die Aufgabe, die Gesundheit der Heilfürsorgeberechtigten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Die Heilfürsorge hat die Aufgabe, die Gesundheit der Heilfürsorgeberechtigten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
zuständige Stelle
Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste
Ansprechpartner
ZPD 53 - Heilfürsorge (ZPD 53 - Heilfürsorge)
Aktuelles
ZPD 53 - Heilfürsorge
Beschreibung
ZPD 53 - Heilfürsorge
Adresse
Hausanschrift
U-/S-Bahnen/Busse Berliner Tor, Bus 25 Normannenweg
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00Uhr Dienstag: 12:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Heilfürsorgeantrag (siehe Rubrik "Links")
Voraussetzungen
Heilfürsorge wird nur Beamten von Polizei und Feuerwehr im aktiven Dienstverhältnis gewährt.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Hinweise zur Heilfürsorge:
Die Postanschrift lautet:
Heilfürsorge
Postfach 26 19 62
20509 Hamburg
- Die Heilfürsorge ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger und ist einer Ersatzkasse gleichzusetzen.
- Heilfürsorgeberechtigte sind keine Privatpatienten.
- Heilfürsorgeberechtigte haben freie Arztwahl (Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung).
- Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt. Hierfür erhalten Heilfürsorgeberechtigte eine Versichertenkarte.
- Heilfürsorgeberechtigte sind von allen für gesetzlich Versicherte vorgesehenen Zuzahlungen befreit. Medikamente, Physiotherapien, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Kuren etc. sind zuzahlungsfrei (außer Mehrkostenvereinbarungen).
- Die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung. Ausschlaggebend ist einzig die medizinische Notwendigkeit.
- Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung.
- Im Ausland besteht kein Versicherungsschutz (hierfür wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen).
Die Postanschrift lautet:
Heilfürsorge
Postfach 26 19 62
20509 Hamburg
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Heilfürsorge, Polizei