Auskunft nach dem Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (LBV)
Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen.
Beschreibung
Aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde beanspruchen. Allerdings dürfen bestimmte Informationen nicht von der Behörde herausgegeben werden. Richten Sie Ihren Auskunftsantrag an die Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist.
zuständige Stelle
Landesbetrieb Verkehr
Ansprechpartner
Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)
Aktuelles
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Beschreibung
Landesbetrieb Verkehr Mitte
Adresse
Hausanschrift
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)
Öffnungszeiten
Am 6. Dezember 2024 ist die Abteilung Fahrerlaubnis am LBV-Standort Mitte ab 8.30 Uhr geschlossen.
Kontaktperson
Landesbetrieb Verkehr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Der Auskunftsantrag soll schriftlich gestellt werden. Eine elektronische oder mündliche Antragstellung ist allerdings zulässig. Die beanspruchten Informationen sollen möglichst genau bezeichnet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf erforderlich.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Aktenauskunft möglichst schriftlich. Sie können den Antrag ebenfalls elektronisch oder mündlich stellen. Bezeichnen Sie die gewünschten Informationen möglichst genau.
- Der LBV prüft Ihren Antrag.
- Wenn Gebühren anfallen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Sobald Sie die Gebühren beglichen haben, stellt die Behörde die gewünschten Informationen und Unterlagen für Sie bereit. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen kann es sein, dass Sie nicht alle Informationen erhalten können
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie die gewünschte Auskunft binnen eines Monats. Umfasst Ihr Auskunftsbegehren eine größere Komplexität, kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO).
Hinweise (Besonderheiten)
Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Unter der Telefonnummer 040/42828 0 erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner im Landesbetrieb Verkehr weiter vermittelt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunikation (LBV) am 13.11.2024
Stichwörter
Akteneinsicht, Landesbetrieb Verkehr