Auskunft nach dem Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (LBV)

    Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen.

    Beschreibung

    Aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde beanspruchen. Allerdings dürfen bestimmte Informationen nicht von der Behörde herausgegeben werden. Richten Sie Ihren Auskunftsantrag an die Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist.
     

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Verkehr

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Verkehr Mitte (Landesbetrieb Verkehr Mitte)

    Aktuelles

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Beschreibung

    Landesbetrieb Verkehr Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ausschläger Weg 100, Haus D

    20537 Hamburg

    Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 7-12 Uhr, Termine Di, Do 14-18 Uhr

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Ein Fotoautomat ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Der Auskunftsantrag soll schriftlich gestellt werden. Eine elektronische oder mündliche Antragstellung ist allerdings zulässig. Die beanspruchten Informationen sollen möglichst genau bezeichnet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf erforderlich.

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag auf Aktenauskunft möglichst schriftlich. Sie können den Antrag ebenfalls elektronisch oder mündlich stellen. Bezeichnen Sie die gewünschten Informationen möglichst genau.
    • Der LBV prüft Ihren Antrag.
    • Wenn Gebühren anfallen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    • Sobald Sie die Gebühren beglichen haben, stellt die Behörde die gewünschten Informationen und Unterlagen für Sie bereit. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen kann es sein, dass Sie nicht alle Informationen erhalten können

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie die gewünschte Auskunft binnen eines Monats. Umfasst Ihr Auskunftsbegehren eine größere Komplexität, kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Unter der  Telefonnummer 040/42828 0 erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner im Landesbetrieb Verkehr weiter vermittelt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunikation (LBV) am 13.11.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Akteneinsicht, Landesbetrieb Verkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en