• Eimsbüttel (Landkreis Eimsbüttel, Hamburg)

Auskunft nach dem Transparenzgesetz, Landesbetrieb Verkehr (LBV)

Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen.

Beschreibung

Aufgrund des Hamburgischen Transparenzgesetzes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten der zuständigen Behörde beanspruchen. Allerdings dürfen bestimmte Informationen nicht von der Behörde herausgegeben werden. Richten Sie Ihren Auskunftsantrag an die Behörde, die für Ihr Anliegen auskunftspflichtig ist.
 

zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Ansprechpartner

Fahrerlaubnis Mitte (Fahrerlaubnis Mitte)

Aktuelles

Fahrerlaubnis Mitte

Beschreibung

Fahrerlaubnis Mitte

Adresse

Hausanschrift

Ausschläger Weg 100, Haus D

20537 Hamburg

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

Öffnungszeiten

Mo-Fr 7-12 Uhr, Termine Di, Do 14-18 Uhr

Kontaktperson

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Weitere Informationen

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Der Auskunftsantrag soll schriftlich gestellt werden. Eine elektronische oder mündliche Antragstellung ist allerdings zulässig. Die beanspruchten Informationen sollen möglichst genau bezeichnet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf erforderlich.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Aktenauskunft möglichst schriftlich. Sie können den Antrag ebenfalls elektronisch oder mündlich stellen. Bezeichnen Sie die gewünschten Informationen möglichst genau.
  • Der LBV prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Gebühren anfallen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Sobald Sie die Gebühren beglichen haben, stellt die Behörde die gewünschten Informationen und Unterlagen für Sie bereit. Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen kann es sein, dass Sie nicht alle Informationen erhalten können

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie die gewünschte Auskunft binnen eines Monats. Umfasst Ihr Auskunftsbegehren eine größere Komplexität, kann die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Auskünfte nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO).

Hinweise (Besonderheiten)

Seit dem 6.10.2012 gewährt das Hamburgische Transparenzgesetz, das das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ablöst, jedem einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Unter der  Telefonnummer 040/42828 0 erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner im Landesbetrieb Verkehr weiter vermittelt.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kommunikation (LBV) am 13.11.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Akteneinsicht, Landesbetrieb Verkehr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en