Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
Arbeitgeberangelegenheiten (Lohnsteuer), Betriebsstätten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit bis zu 100 Arbeitnehmern
Beschreibung
Die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten (im Sinne des §41 Absatz 2 des Einkommensteuergesetztes) eines Arbeitgebers,
- der ertragssteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und
- für den in Hamburg eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ansässig ist,
erfolgt in Hamburg zentral im Finanzamt Eimsbüttel bzw. im Finanzamt für Großunternehmen, und zwar in Abhängigkeit der über die lohnsteuerliche Betriebsstätte geführten Anzahl der Arbeitnehmer (bis 100 Arbeitnehmer: Finanzamt Eimsbüttel, >100 Arbeitnehmer: Finanzamt für Großunternehmen).
zuständige Stelle
Finanzämter
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel (Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Lohnsteuerangelegenheiten von nicht in Hamburg geführten Arbeitgebern mit lohnsteuerlicher Betriebsabrechnungsstätte in Hamburg