Aktenauskunft, Personalamt
Hier bekommen Sie Informationen - Hamburgisches Transparenzgesetz im Personalamt
Beschreibung
Informationen zu Dokumenten und Daten des Personalamts, die der gesetzlichen Informationspflicht unterliegen und die Sie nicht im Transparenzportal finden, können Ihnen auf Antrag gewährt werden. Ihr Antrag kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen.
zuständige Stelle
Personalamt
Ansprechpartner
Personalamt (Personalamt)
Aktuelles
Personalamt
Beschreibung
Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg
Kontaktperson
PA-Transparenzgesetz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 31-0000
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 1, §§ 11 ff. Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTransparenzG)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung sind Rechtsbehelfe möglich.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag stellen Sie schriftlich oder per Email über das genannte Funktionspostfach. Ihr Auskunftsersuchen wird im zuständigen Fachbereich des Personalamtes geprüft. Sofern die gewünschten Informationen der Auskunftspflicht unterliegen, erhalten Sie diese per Email, als Kopie per Postversand oder Sie sehen die Informationen vor Ort und nach Absprache ein.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einen Monat. Die Frist kann auf zwei Monate verlängert werden, wenn die gewünschten Informationen innerhalb eines Monats nicht oder nicht vollständig zugänglich gemacht werden können oder wenn Umfang oder Komplexität des Antrags eine intensive Prüfung erfordern. Hierüber werden Sie im Regelfall schriftlich unterrichtet.
Kosten
Auskunftsansprüche sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTGGebO).
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch PA-Transparenzgesetz am 03.03.2022
Stichwörter
Akteneinsicht, Personalamt