Aktenauskunft, Personalamt

    Hier bekommen Sie Informationen - Hamburgisches Transparenzgesetz im Personalamt

    Beschreibung

    Informationen zu  Dokumenten und Daten des Personalamts, die der gesetzlichen Informationspflicht  unterliegen und die Sie nicht  im Transparenzportal finden, können Ihnen auf Antrag gewährt werden.  Ihr Antrag kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen. 

    zuständige Stelle

    Personalamt

    Ansprechpartner

    Personalamt (Personalamt)

    Aktuelles

    Personalamt

    Beschreibung

    Personalamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steckelhörn 12

    20457 Hamburg

    Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1, §§ 11 ff. Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTransparenzG)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung  sind Rechtsbehelfe möglich.

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag stellen Sie schriftlich oder per Email über das genannte Funktionspostfach. Ihr Auskunftsersuchen wird im zuständigen Fachbereich des Personalamtes geprüft. Sofern die gewünschten Informationen der Auskunftspflicht unterliegen,  erhalten Sie diese per Email, als Kopie per Postversand oder Sie sehen die  Informationen vor Ort und nach Absprache ein.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel einen Monat. Die Frist kann auf zwei Monate verlängert werden, wenn die gewünschten Informationen innerhalb eines Monats nicht oder nicht vollständig zugänglich gemacht werden können oder wenn Umfang oder Komplexität des Antrags eine intensive Prüfung erfordern. Hierüber werden Sie im Regelfall schriftlich unterrichtet.

    Kosten

    Auskunftsansprüche sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTGGebO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch PA-Transparenzgesetz am 03.03.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Akteneinsicht, Personalamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en