Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Ansparen für Freizeiten

    Beschreibung

    Innerhalb des Bewilligungszeitraums können die monatlichen Beträge (15 Euro Pauschale pro Monat) auch angespart werden, beispielsweise um eine Ferienfreizeit zu finanzieren. Die Teilhabebeträge können für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten angespart werden. Die Ansparmöglichkeit der monatlichen Pauschale von 15 Euro besteht für den gesamten Bewilligungszeitraum.
    Beispiel: Der Bewilligungszeitraum umfasst zwölf Monate. Bei einem monatlichen Teilhabe-Pauschalbetrag von 15 Euro sind das insgesamt 180 Euro, die angespart und für eine Ferienfreizeit genutzt werden können.
    Diese Ansparung kann dabei auch rückwirkend für den gesamten Bewilligungszeitraum erfolgen, wenn noch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch genommen wurden und der Bewilligungszeitraum noch nicht geendet hat. Voraussetzung ist stets der derzeit gültige Bewilligungsbescheid. Bereits abgelaufene Bescheide können nicht eingesetzt werden.
    Darüber hinaus können Leistungsberechtigte auch über ihren jeweils vorliegenden Bewilligungszeitraum hinaus die Kosten für eine Freizeit ansparen, indem sie eine Anschlussbewilligung für die Freizeit einsetzen.

     

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Termin ausschließlich nach vorheriger Absprache, Vergabe per E-Mail oder Telefon.

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Der Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist beim Leistungsanbieter vorzulegen

    Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
    Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

    Ausrüstungsgegenstände sind im Betrag enthalten. 

    Voraussetzungen

    Leistungsberechtigt sind Kinder unter 18 Jahren, die (oder deren Eltern) Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, der §§ 2 oder 3 AsylbLG oder Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)


    § 28 SGB II

    Fristen

    keine 

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beispiel 1:
    Der Bewilligungszeitraum umfasst zwölf Monate. Bei einem monatlichen Teilhabe-Pauschalbetrag von 15 Euro sind das insgesamt 180 Euro, die angespart und für eine Ferienfreizeit genutzt werden können.
    Diese Ansparung kann dabei auch rückwirkend für den gesamten Bewilligungszeitraum erfolgen, wenn noch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch genommen wurden und der Bewilligungszeitraum noch nicht geendet hat. Voraussetzung ist stets der derzeit gültige Bewilligungsbescheid. Bereits abgelaufene Bescheide können nicht eingesetzt werden.
    Darüber hinaus können Leistungsberechtigte auch über ihren jeweils vorliegenden Bewilligungszeitraum hinaus die Kosten für eine Freizeit ansparen, indem sie eine Anschlussbewilligung für die Freizeit einsetzen.
     
    Beispiel 2:
    1. Bewilligung + Anschlussbewilligung nach Ablauf der 1. Bewilligung.
    In diesen Fällen rechnen die Leistungsanbieter von Freizeiten diese in Raten ab. Das heißt, sofern nicht bereits ein anderes soziokulturelles Angebot für den zugrundeliegenden Bewilligungszeitraum in Anspruch genommen wurde, können Leistungsberechtigte den monatlichen Betrag über den gesamten Bewilligungszeitraum ansparen und als ersten Teilzahlungsbetrag für eine Freizeit einsetzen. Auch die Anschlussbewilligung kann dann vom Leistungsberechtigten für die weiteren Kosten eingesetzt werden. Die Leistungsanbieter können somit die Kosten einer Freizeit in Raten mit der Stadt Hamburg abrechnen
    Konkretes Beispiel im SGB II-Rechtskreis: zunächst 90 Euro aufgrund der ersten Bewilligung für sechs Monate und später bei Vorliegen einer Anschlussbewilligung noch einmal 90 Euro.
    Sofern eine anstehende Anschlussbewilligung nicht erfolgt, bspw. wegen Arbeitsaufnahme der Eltern und diese dadurch nicht in einen anderen Berechtigungskreis des Bildungspakets wechseln (Beispiel: Leistungsberechtigte nach dem SGB II nehmen Arbeit auf, beziehen dann aber Wohngeld und haben somit weiterhin einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe), wären die verbleibenden Kosten in diesem Fall (da kein weiterer Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht) von den Eltern aus deren Einkommen zu tragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bildungspaket

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    ALG II, SGB II, Hartz IV - Ansparen für Freizeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en