Wohnungsbauprämie

    Wohnungsbauprämie

    Beschreibung

    Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigt.
    Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten u. a. Beiträge an Bausparkassen und Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
    Prämienberechtigt sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind und Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus tragen.
    Eine Wohnungsbauprämie kann nur gewährt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner nicht überschritten hat. Für die Ermittlung des für das Wohnungsbau-Prämiengesetz maßgebenden zu versteuernden Einkommens sind für die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder stets die Freibeträge für Kinder für das gesamte Jahr abzuziehen.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugh-Greene-Weg 6

    22529 Hamburg

    U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Wohnungsbauprämie. Dieser ist bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen erhältlich, an das die Aufwendungen geleistet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

    Fristen

    Der Antrag ist spätestens bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen, an das die Aufwendungen geleistet werden, zu stellen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Wohnungsbauprämie bemisst sich nach den im Jahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Sie beträgt 8,8% der Aufwendungen. Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro begünstigt. Die Prämie beläuft sich damit auf max. 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro. Die Wohnungsbauprämie ist zusammen mit den prämienbegünstigten Aufwendungen zu dem vertragsmäßigen Zweck zu verwenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bausparförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en