Wohnungsbauprämie Festsetzung
Wohnungsbauprämie beantragen
Wenn Sie prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen.
Beschreibung
Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigt.
Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten u. a. Beiträge an Bausparkassen und Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Prämienberechtigt sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind und Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus tragen.
Eine Wohnungsbauprämie kann nur gewährt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner nicht überschritten hat. Für die Ermittlung des für das Wohnungsbau-Prämiengesetz maßgebenden zu versteuernden Einkommens sind für die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder stets die Freibeträge für Kinder für das gesamte Jahr abzuziehen.
Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten u. a. Beiträge an Bausparkassen und Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Prämienberechtigt sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind und Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus tragen.
Eine Wohnungsbauprämie kann nur gewährt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner nicht überschritten hat. Für die Ermittlung des für das Wohnungsbau-Prämiengesetz maßgebenden zu versteuernden Einkommens sind für die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder stets die Freibeträge für Kinder für das gesamte Jahr abzuziehen.
zuständige Stelle
Finanzämter
Ansprechpartner
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark (Finanzamt Hamburg-Am Tierpark)
Aktuelles
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Beschreibung
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse 181/22/281/391/392 Hagenbecks Tierpark
Öffnungszeiten
Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen
Kontaktperson
Finanzamt Hamburg-AmTierpark
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie. Dieser ist bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen erhältlich, an das die Aufwendungen geleistet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
Fristen
Der Antrag ist spätestens bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen, an das die Aufwendungen geleistet werden, zu stellen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Wohnungsbauprämie bemisst sich nach den im Jahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Sie beträgt 8,8% der Aufwendungen. Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro begünstigt. Die Prämie beläuft sich damit auf max. 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro. Die Wohnungsbauprämie ist zusammen mit den prämienbegünstigten Aufwendungen zu dem vertragsmäßigen Zweck zu verwenden.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Bausparförderung