Umsatzsteuerheft

    Umsatzsteuerheft

    Beschreibung

    Ein Umsatzsteuerheft sieht bestimmte Grundaufzeichnungen zur Umsatzsteuer vor und ist grundsätzlich von allen Unternehmern zu führen, die ein Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) betreiben. Ein Reisegewerbe führen Gewerbetreibende, wenn sie Waren oder Dienstleistungen auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen oder anbieten.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes in Hamburg
    • Reisegewerbekarte, falls erforderlich (siehe Links)

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz in Hamburg
    • Persönliches Erscheinen des Antragstellers
    • Bereits beim Finanzamt angemeldetes Unternehmen. Für neu gegründete Unternehmen s. Links

    Rechtsgrundlage(n)

    § 22 Abs.5 Umsatzsteuergesetz und § 68 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird das Umsatzsteuerheft sofort ausgestellt.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

     
    Das Umsatzsteuerheft wird in Hamburg grundsätzlich von der Neugründungsstelle des Finanzamtes Hamburg-Hansa ausgestellt.
    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:
    • eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
    • einen Onlinehandel betreiben oder
    • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
    • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen.
    Der für alle in Hamburg ansässigen Reisegewerbetreibenden zuständige Veranlagungsbezirk des Finanzamtes Hamburg-Hansa stellt in diesen Fällen auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung aus.
    Die Prüfung und Verlängerung ausgestellter Umsatzsteuerhefte erfolgt entweder zu den üblichen Sprechzeiten in der Informations- und Annahmestelle des Finanzamtes Hamburg- Hansa oder über den Postweg in dem für Reisegewerbetreibende zuständigen Veranlagungsbezirk.
    Für das Betreiben eines ambulanten Handels (ausgenommen der Handel auf Wochenmärkten) ist grundsätzlich zusätzlich eine Reisegewerbekarte erforderlich.

    (siehe Links).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerhefts

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en