Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

    Beschreibung

    Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten.
    Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 195 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 130 Euro (i.d.R. zum 1. August) und 65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (i.d.R. zum 1. Februar).
    Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.

    Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind vom Wohngeld/Kinderzuschlag zu bestreiten.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Eimsbüttel

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Termin ausschließlich nach vorheriger Absprache, Vergabe per E-Mail oder Telefon.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Bewilligungsbescheids oder der Bescheinigung (Leistungsbestätigung) über Wohngeld bzw. Kinderzuschlag
    • Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket)
    • Schulbescheinigung (stellt die Schule aus)

    Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

    Voraussetzungen

    • Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind
    • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, auch vorschule
    • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 SGB II, § 6b BKGG

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist in der zentralen Abrechnungsstelle einzureichen.

     

    Fristen

    Keine 

    Bearbeitungsdauer

    ca 12 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Kindern, die jünger als 7 Jahre oder älter als 15 Jahre sind, ist eine Schulbescheinigung beizufügen.
    Die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en