Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

    Beschreibung


    Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie Kosten für Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Kita- und Klassenfahrten erstattet bekommen.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Eimsbüttel

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Termin ausschließlich nach vorheriger Absprache, Vergabe per E-Mail oder Telefon.

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) über Wohngeld bzw. Kinderzuschlag
    • Kostenbestätigungsformular (siehe Link Bildungspaket - Vordrucke)

    Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

    Voraussetzungen

    • Anspruch haben Kinder unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind und 
    • eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
    • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 SGB II, § 6b BKGG

    Rechtsbehelf


    Widerspruch und Klage vor Sozialgericht 

    Fristen

    keine 

    Bearbeitungsdauer

     ca 12 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausflüge und Reisen werden mit einem Formular beantragt, auf dem die Kita bzw. die Schule die Ausflugsdaten und Kosten bestätigt. In der Regel ist es in der Kita bzw. der Schule vorrätig. Sie finden es auch unter dem gesondert angegeben Link.

    Bezieher von Kinderzuschlag müssen einen Nachweis über den Leistungsbezug beifügen (Leistungsbescheid der Familienkasse oder sogenannte Bescheinigung zur Vorlage bei der kommunalen Stelle).
    Wohngeldbezieher sollen einen Nachweis beifügen, da dies die Bearbeitung erleichtert (Leistungsbescheid des Wohngeldamtes oder BuT-Kurzbescheinigung).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Klassenreise (BuT / Wohngeldbezieher)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en