Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)
Beschreibung
Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie Kosten für Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Kita- und Klassenfahrten erstattet bekommen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termin ausschließlich nach vorheriger Absprache, Vergabe per E-Mail oder Telefon.
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) über Wohngeld bzw. Kinderzuschlag
- Kostenbestätigungsformular (siehe Link Bildungspaket - Vordrucke)
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Voraussetzungen
- Anspruch haben Kinder unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind und
- eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage vor Sozialgericht
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Ausflüge und Reisen werden mit einem Formular beantragt, auf dem die Kita bzw. die Schule die Ausflugsdaten und Kosten bestätigt. In der Regel ist es in der Kita bzw. der Schule vorrätig. Sie finden es auch unter dem gesondert angegeben Link.
Bezieher von Kinderzuschlag müssen einen Nachweis über den Leistungsbezug beifügen (Leistungsbescheid der Familienkasse oder sogenannte Bescheinigung zur Vorlage bei der kommunalen Stelle).
Wohngeldbezieher sollen einen Nachweis beifügen, da dies die Bearbeitung erleichtert (Leistungsbescheid des Wohngeldamtes oder BuT-Kurzbescheinigung).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)
Stichwörter
Klassenreise (BuT / Wohngeldbezieher)