Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport

    Beschreibung

    Sie können für Babys, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, eine Pauschale von monatlich 15 Euro erhalten, wenn die Kinder oder deren Eltern  Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld), dem SGB XII (Grundsicherung / Sozialhilfe), §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

    Sofern die Leistung weniger als 15 Euro kostet, wird die Zahlung der Pauschale mit dem Formular 'Teilhabeleistung' ( zu finden unter dem Link 'Bildungspaket - Vordrucke') beantragt.
     

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Eimsbüttel

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Termin ausschließlich nach vorheriger Absprache, Vergabe per E-Mail oder Telefon.

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist beim Leistungsanbieter vorzulegen

    Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
    Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

    Ausrüstungsgegenständen sind im Betrag enthalten.

    Voraussetzungen

    Anspruch haben Kinder unter 18 Jahren, die oder deren Erziehungsberechtigte eine der folgenden Leistungen erhalten:
    • SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld)
    • SGB XII (Grundsicherung / Sozialhilfe)
    • §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 SGB II, § 34 SGB XII, §6b BkGG, § 3 AsylbLG

    Fristen

    keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Selbst wenn die Aktivität kostenlos angeboten wird (z.B. kostenloses Fußballtraining), besteht ein Anspruch auf die Pauschalleistung von 15 Euro im Monat, da davon ausgegangen wird, dass auch in einem solchen Fall Ausgaben anfallen (Fahrtkosten, Ausrüstungsgegenstände). Der Leistungsberechtigte lässt sich auch in einem solchen Fall die Teilnahme an der Aktivität bestätigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Zuschüsse für Sportverein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en