• Bergstedt (Landkreis Bergstedt, Hamburg)

Bildungspaket - Kostenerstattung für Lernförderung

Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie eine Kostenerstattung für Lernförderung erhalten.

Beschreibung

Wenn Sie
  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld,
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),
  • Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
erhalten, können Sie eine Kostenerstattung für Lernförderung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Erreichen des Lernziels nach Einschätzung der Schule gefährdet ist. Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schülerin oder der Schüler Lernförderung benötigen. Die Schule berät hiernach Sie als Eltern und macht ein entsprechendes Angebot. Für die Information über Leistungsanbieter ist die Schule zuständig.

Anspruch haben Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.

zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Ansprechpartner

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

Aktuelles

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Beschreibung

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 47

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

Kontaktperson

  • DL SOZIALES BP KostenErstatt Lernförder
    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3294

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist in der Schule vorzulegen.

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Leistungsberechtigte nach dem SGB II können diese Bescheinigung im Jobcenter team.arbeit.hamburg beantragen. Für die anderen Leistungsberechtigte erfolgt eine automatische Zusendung.

Voraussetzungen

Anspruch haben Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren ohne Ausbildungsvergütung, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.

Verfahrensablauf

Die Leistung wird direkt in der Schule beantragt. Man legt im Schulsekretariat den Bewilligungsbescheid vor, alles Weitere erledigt die Schule. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, können keine Kostenerstattung für Lernförderung erhalten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BSB-Soziale Leistungen am 30.08.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Nachhilfe für Schüler

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en