Bildungspaket - Kostenerstattung für Lernförderung
Beschreibung
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialgeld,
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),
- Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Anspruch haben Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
DL SOZIALES BP KostenErstatt Lernförder
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3294
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Leistungsberechtigte nach dem SGB II können diese Bescheinigung im Jobcenter team.arbeit.hamburg beantragen. Für die anderen Leistungsberechtigte erfolgt eine automatische Zusendung.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BSB-Soziale Leistungen am 30.08.2023
Stichwörter
Nachhilfe für Schüler