Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Kostenerstattung für Lernförderung

    Beschreibung

    Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten.

    Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Erreichen des Lernziels nach Einschätzung der Schule gefährdet ist. Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schüler Lernförderung benötigen. Die Schule berät hiernach die Eltern und macht ein entsprechendes Angebot.

    Für die Information über Leistungsanbieter ist die Schule zuständig.

    Anspruch haben Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, können keine Leistungen erhalten. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    • DL SOZIALES BP KostenErstatt Lernförder
      Hausanschrift

      Hamburger Straße 47

      22083 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3294

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist in der Schule vorzulegen.

    Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

    Leistungsberechtigte nach dem SGB II können diese Bescheinigung im Jobcenter team.arbeit.hamburg beantragen. Für die anderen Leistungsberechtigte erfolgt eine automatische Zusendung.

    Voraussetzungen

    Anspruch haben Schüler unter 25 Jahren ohne Ausbildungsvergütung, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.

    Verfahrensablauf

    Die Leistung wird direkt in der Schule beantragt. Man legt im Schulsekretariat den Bewilligungsbescheid vor, alles Weitere erledigt die Schule. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BSB-Soziale Leistungen am 30.08.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Nachhilfe für Schüler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en