• Eissendorf (Landkreis Eißendorf, Hamburg)

Bildungspaket - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule

Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie eine Kostenerstattung für die Mittagsverpflegung in der Schule erhalten.

Beschreibung

Wenn Sie
  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld,
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),
  • Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
erhalten, können Sie Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule im Rahmen des Bildungspakets erhalten, sofern die Schule ein Mittagessen anbietet. Das Mittagessen ist dann kostenlos. Pausensnacks werden nicht bezahlt.

zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Ansprechpartner

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

Aktuelles

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Beschreibung

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 47

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

Kontaktperson

  • DL SOZIALES BP KostenErstatt Mittag Schu
    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3358

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist im Schulsekretariat vorzulegen.

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

Voraussetzungen

  • Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind (Altersgrenze v. 25 J. entfällt für Bezieher nach SGB XII u. AsylbLG)
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule mit Mittagessenangebot 
  • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung

Verfahrensablauf

Die Mittagsverpflegung wird direkt in der Schule beantragt:
Man meldet das Kind in der Schule verbindlich zum Mittagessen an und legt im Schulsekretariat den Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) vor.

Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum. Wenn man keine Leistungen mehr bezieht, ist dies der Schule umgehend mitzuteilen.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

In Hamburg können auch Pflegekinder sowie Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld, Studenten- oder Schüler BAFÖG beziehen, die Kostenerstattung beanspruchen. Das Bundesland Hamburg gewährt diesen Personenkreisen die Leistung freiwillig.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bildungspaket am 30.08.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Zuschuss für das Mittagessen in der Schule

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en