Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule

    Beschreibung

    Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),Bezieher von Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten, sofern die Schule ein Mittagessen anbietet.

    In Hamburg können zusätzlich Pflegekinder, Bezieher von  Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG diese Leistung erhalten (Das Bundesland Hamburg gewährt diesen Personenkreisen die Leistung freiwillig).

    Das Mittagessen ist dann kostenlos. Pausensnacks werden nicht bezahlt.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    • DL SOZIALES BP KostenErstatt Mittag Schu
      Hausanschrift

      Hamburger Straße 47

      22083 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3358

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist im Schulsekretariat vorzulegen.

    Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

    Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

    Voraussetzungen

    • Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind (Altersgrenze v. 25 J. entfällt für Bezieher nach SGB XII u. AsylbLG)
    • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule mit Mittagessenangebot 
    • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung

    Verfahrensablauf

    Die Mittagsverpflegung wird direkt in der Schule beantragt:
    Man meldet das Kind in der Schule verbindlich zum Mittagessen an und legt im Schulsekretariat den Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) vor.

    Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum. Wenn man keine Leistungen mehr bezieht, ist dies der Schule umgehend mitzuteilen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bildungspaket am 30.08.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Zuschuss für das Mittagessen in der Schule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en