Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Bildungspaket - Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten

    Beschreibung

    Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten.

    Keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungspaketes haben Pflegekinder, Bezieher von  Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG.
    Allerdings besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für diesen Personenkreis in der Zuständigkeit und nach den Regelungen der Behörde für Schule und Berufsbildung, es ist sich an das jeweilige Schulbüro zu wenden.

    Es werden bei entsprechender Entfernung die Kosten übernommen, die entstehen, um den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges mit Bus oder Bahn zurückzulegen. Es gelten die Hamburger Richtlinien für Schülerbeförderungskosten.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    • DL SOZIALES BP KostenErstatt Schülerbef
      Hausanschrift

      Hamburger Straße 47

      22083 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 63-3583

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist in der Schule vorzulegen
    • ausgefüllter Antrag auf  'Übernahme der Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges' ist in der Schule einzureichen (Antragsformular liegt in der Schule aus)

    Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

    Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

    Voraussetzungen

    • Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher der o.g. Leistungen sind (Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG)
    • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
    • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung
    • Entfernung gemäß Schülerfahrgeldbestimmungen vom 07.02.2006/ Hamburger Richtlinien für Schülerbeförderungskosten

    Verfahrensablauf

    Es ist ein Antrag auf  'Übernahme der Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges' in der Schule zu stellen.
    Dabei ist der Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) vorzulegen. Das erforderliche Antragsformular liegt in den Schulen aus.

    Die Schule prüft dann, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen und sorgt dafür, dass das Kind eine Fahrkarte erhält. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BSB-Soziale Leistungen am 30.08.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Übernahme von Fahrtkosten zur Schule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en