Schenkungsteuer

    Schenkungsteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Nachnamen des Schenkers

    Beschreibung

    Die Schenkungsteuer besteuert den Übergang von Vermögen auf eine andere (natürliche oder juristische) Person im Wege einer Schenkung. Sie entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist.
    Für die Steuerermittlung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Steuerentstehung maßgebend (Bewertungsstichtag). Jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber und auch vom Schenker innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn eine Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet worden ist.
    Die Festsetzung einer Schenkungsteuer erfolgt nur, wenn bestimmte persönliche Freibeträge überschritten sind. Kommt es nicht zu einer Steuerfestsetzung, wird der Erwerber darüber in der Regel nicht benachrichtigt.
    Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg)

    Aktuelles

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Beschreibung

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorch-Fock-Wall 11

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Ein Besuch des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Kontaktperson

    • FA x Verkehrsteuern-Grundbesitz
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: A - E
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: F - KAM
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: KAN - M
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: N - SCHULY
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: SCHULZ - Z
      Hausanschrift

      Gorch-Fock-Wall 11

      20355 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 115

      Fax: +49 40 427 9-22650

      E-Mail: FAVuG@finanzamt.hamburg.de

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Um der Anzeigepflicht nachzukommen, kann der Erwerb dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt mit einem formlosen Schreiben oder auf dem im Internet bereitgestellten Formular mitgeteilt werden (siehe Links). Die benötigten Formulare zur Schenkungsteuererklärung können ebenfalls im Internet abgerufen werden oder beim zuständigen Finanzamt angefordert werden.

    Fristen

    Die Anzeige des Erwerbs muss innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis vom Vermögensanfall erfolgen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Hamburg ist das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz für die Verwaltung der Schenkungsteuer zuständig. Das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz ist zuständig, wenn sich der Wohnsitz des Schenkers in Hamburg befindet.
    Es sind folgende Freibeträge zu beachten:
    • Ehegatten und Lebenspartner: EUR 500.000,
    • Kinder und Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder: EUR 400.000,
    • Enkelkinder: EUR 200.000,
    • Eltern und Voreltern, Geschwister, Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft: EUR 20.000,
    • alle übrigen Erwerber: EUR 20.000.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 04.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Vollstreckung Schenkungsteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en