Umsatzsteuer Befreiung

    Umsatzsteuer, Besteuerung der ambulanten Händler

    Beschreibung

    Ambulante Händler sind Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland anbieten auf
    • Märkten,
    • öffentlichen Straßen oder
    • von Haus zu Haus
    Ambulante Händler sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlichem Vordruck zu führen und dort ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hamburg-Hansa (Finanzamt Hamburg-Hansa)

    Aktuelles

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Beschreibung

    Finanzamt Hamburg-Hansa

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstraße 10

    20095 Hamburg

    U-/S-/R-Bahnen/Busse Hauptbahnhof, U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße,

    Öffnungszeiten

    Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Vor Beginn der ambulanten Tätigkeit ist die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes beim Finanzamt Hansa persönlich zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG).

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung der ambulanten Händler ist zentral das Finanzamt Hamburg-Hansa zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Besteuerung Schausteller

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en