Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Steuernummer
Beschreibung
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg)
Aktuelles
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
FA x Verkehrsteuern-Grundbesitz
Zuständig für
- Steuerbezirksnummer: 210 - 219
- Steuerbezirksnummer: 220 - 229
- Steuerbezirksnummer: 230 - 239
- Steuerbezirksnummer: 520 - 529
- Steuerbezirksnummer: 530 - 539
- Steuerbezirksnummer: 560 - 569
- Steuerbezirksnummer: 610 - 619
- Steuerbezirksnummer: 240 - 249
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 115
Fax: +49 40 427 9-22650
E-Mail: FAVuG@finanzamt.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet sich auf der Basis des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag wird in der Regel vom Notar an das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz übermittelt.
Auch die anschließende Eintragung ins Grundbuch wird in der Regel über den Notar abgewickelt. Hierfür stellt dieser einen entsprechenden Antrag unter Beifügung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beim zuständigen Gericht.
Fragen zum Baukindergeld werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. auf deren Internetseite beantwortet.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Stichwörter
Finanzamtsnummer 10 Grunderwerbsteuer Steuernummer