Grunderwerbsteuer

    Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit nach Steuernummer

    Beschreibung

    Der Erwerb inländischer Grundstücke unterliegt der Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz beträgt in Hamburg für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2022 verwirklicht worden sind, 5,5 %.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg)

    Aktuelles

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Beschreibung

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorch-Fock-Wall 11

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Ein Besuch des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Kontaktperson

    • FA x Verkehrsteuern-Grundbesitz
      Zuständig für
      • Steuerbezirksnummer: 210 - 219
      • Steuerbezirksnummer: 220 - 229
      • Steuerbezirksnummer: 230 - 239
      • Steuerbezirksnummer: 520 - 529
      • Steuerbezirksnummer: 530 - 539
      • Steuerbezirksnummer: 560 - 569
      • Steuerbezirksnummer: 610 - 619
      • Steuerbezirksnummer: 240 - 249
      Hausanschrift

      Gorch-Fock-Wall 11

      20355 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 115

      Fax: +49 40 427 9-22650

      E-Mail: FAVuG@finanzamt.hamburg.de

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Der Kaufvertrag, welcher in der Regel vom Notar übermittelt wird.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung des Erwerbs von sämtlichen Grundstücken, die in Hamburg belegen sind, besteht eine zentrale Zuständigkeit bei der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg.

    Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet sich auf der Basis des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag wird in der Regel vom Notar an das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz übermittelt.

    Auch die anschließende Eintragung ins Grundbuch wird in der Regel über den Notar abgewickelt. Hierfür stellt dieser einen entsprechenden Antrag unter Beifügung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beim zuständigen Gericht.

    Fragen zum Baukindergeld werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. auf deren Internetseite beantwortet.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Finanzamtsnummer 10 Grunderwerbsteuer Steuernummer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en