Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Sozialpädagogisches Fallmanagement

    Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Sozialpädagogisches Fallmanagement

    Beschreibung

    Das sozialpädagogische Fallmanagement begutachtet Anträge auf Eingliederungshilfe für sozialtherapeutische Maßnahmen im Suchthilfebereich und ist zuständig für die Gesamtplanung im Rahmen  des § 117 SGB IX.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht (Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G 218 - Eingliederungshilfe Sucht

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 41

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Kontaktperson

    • Sozialbehörde G Eingliederungshilfe G2232
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Will - Zz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Su - Wilkz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Schb - Stz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Ol - Schaz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Log - Okz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Kj - Lofz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Hp - Kiz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Grp - Hoz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Dp - Groz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Berm - Doz
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: A - Berlz
      Hausanschrift

      Billstraße 80

      20539 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 37-4162

      Fax: 48676

      E-Mail: eingliederungshilfe-g2232@soziales.hamburg.de

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen bitte per E-Mail über das Funktionspostfach anfordern.

    Voraussetzungen

    Antragsleistung, Feststellung Behinderung §99 SGB IX

    Rechtsbehelf

    Widerspruch ist möglich gegen erteilte Bescheide.

    Verfahrensablauf

    Beratung ist möglich, Antragsprüfung, Bedarfsbemessung, Maßnahmeplanung

    Fristen

    Ab dem 18. Lebensjahr möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig (Im Regelfall bis zu 6 Wochen)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung!

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G Eingliederungshilfe G2232 am 17.03.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Sucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en