• Bergstedt (Landkreis Bergstedt, Hamburg)

Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.

Beschreibung

Sie sind nach Deutschland zugewandert und haben einen Berufs- oder Bildungsabschluss aus dem Ausland? Sie benötigen Hilfe bei der Anerkennung Ihrer Abschlüsse?
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:
  • Brauchen Sie eine Anerkennung, um arbeiten zu dürfen?
  • Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
  • Wer ist für die Anerkennung zuständig?
  • Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
Wenn Sie sich diese Fragen und weitere Fragen dieser Art stellen, sind Sie bei der ZAA richtig.

zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Ansprechpartner

Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung)

Aktuelles

Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung

Beschreibung

Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung

Adresse

Hausanschrift

Schauenburgerstraße 49

20095 Hamburg

U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

Öffnungszeiten

Nach telefonischer Vereinbarung

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Für die Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, sofern diese vorhanden sind:
  •  Lebenslauf
  • Zeugnisse /  Diplome
  • deutsche Übersetzung der Dokumente
  • Schriftverkehr und Bescheide von zuständigen Behörden und Anerkennungsstellen
Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

Sie haben im Ausland einen Berufs- und/oder Bildungsabschluss erworben.

Rechtsgrundlage(n)

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/index.html

 

Rechtsbehelf

Zu Rechtsbehelfen liegen keine Angaben vor.

Verfahrensablauf

Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Fristen

Es gibt keine Fristen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, da es ggf. zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Bearbeitungsdauer

Termindauer bei persönlicher Beratung: 60 Minuten

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Es werden folgende Beratungsformen angeboten:
  • Persönliche Beratung in den ZAA Räumen
  • Onlineberatung per Skype oder Zoom
  • Telefonische Beratung
  • Schriftliche Beratung per E-Mail
Bitte informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vorbereitung bei der Terminvereinbarung über Folgendes:
  • Ihren Namen, Telefonnummer und Alter
  • Art Ihres Abschlusses und Zeugnisses
  • Herkunftsland des Abschlusses / Zeugnisses
  • Gibt es deutsche Übersetzungen Ihrer Dokumente?
  • Ihre Erwartungen von der Beratung
Bitte teilen Sie bereits der Terminvereinbarung mit, in welcher Sprache Sie beraten werden können und möchten. Eine Beratung kann in den folgenden Sprachen erfolgen:
  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Farsi
  • Französisch
  • Italienisch
  • Paschtu
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Urdu
  • Weißrussisch
Falls Sie eine andere Sprache für die Beratung benötigen, wird eine dolmetschende Fachkraft hinzugezogen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 09.02.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Beratung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en