Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

    Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.

    Beschreibung

    Sie sind nach Deutschland zugewandert und haben einen Berufs- oder Bildungsabschluss aus dem Ausland? Sie benötigen Hilfe bei der Anerkennung Ihrer Abschlüsse?
    Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:
    • Brauchen Sie eine Anerkennung, um arbeiten zu dürfen?
    • Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
    • Wer ist für die Anerkennung zuständig?
    • Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
    Wenn Sie sich diese Fragen und weitere Fragen dieser Art stellen, sind Sie bei der ZAA richtig.

    Ansprechpartner

    Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung)

    Aktuelles

    Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung

    Beschreibung

    Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schauenburgerstraße 49

    20095 Hamburg

    U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, sofern diese vorhanden sind:
    •  Lebenslauf
    • Zeugnisse /  Diplome
    • deutsche Übersetzung der Dokumente
    • Schriftverkehr und Bescheide von zuständigen Behörden und Anerkennungsstellen
    Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    Sie haben im Ausland einen Berufs- und/oder Bildungsabschluss erworben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/index.html

     

    Rechtsbehelf

    Zu Rechtsbehelfen liegen keine Angaben vor.

    Verfahrensablauf

    Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, da es ggf. zu längeren Wartezeiten kommen kann.

    Bearbeitungsdauer

    Termindauer bei persönlicher Beratung: 60 Minuten

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es werden folgende Beratungsformen angeboten:
    • Persönliche Beratung in den ZAA Räumen
    • Onlineberatung per Skype oder Zoom
    • Telefonische Beratung
    • Schriftliche Beratung per E-Mail
    Bitte informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vorbereitung bei der Terminvereinbarung über Folgendes:
    • Ihren Namen, Telefonnummer und Alter
    • Art Ihres Abschlusses und Zeugnisses
    • Herkunftsland des Abschlusses / Zeugnisses
    • Gibt es deutsche Übersetzungen Ihrer Dokumente?
    • Ihre Erwartungen von der Beratung
    Bitte teilen Sie bereits der Terminvereinbarung mit, in welcher Sprache Sie beraten werden können und möchten. Eine Beratung kann in den folgenden Sprachen erfolgen:
    • Arabisch
    • Bulgarisch
    • Deutsch
    • Englisch
    • Farsi
    • Französisch
    • Italienisch
    • Paschtu
    • Polnisch
    • Portugiesisch
    • Rumänisch
    • Russisch
    • Spanisch
    • Türkisch
    • Urdu
    • Weißrussisch
    Falls Sie eine andere Sprache für die Beratung benötigen, wird eine dolmetschende Fachkraft hinzugezogen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.02.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Beratung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en