Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.
Beschreibung
Sie sind nach Deutschland zugewandert und haben einen Berufs- oder Bildungsabschluss aus dem Ausland? Sie benötigen Hilfe bei der Anerkennung Ihrer Abschlüsse?
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:
- Brauchen Sie eine Anerkennung, um arbeiten zu dürfen?
- Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
- Wer ist für die Anerkennung zuständig?
- Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
Ansprechpartner
Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung)
Aktuelles
Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
Beschreibung
Diakonisches Werk Hamburg - Zentrale Anlaufstelle Anerkennung
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Vereinbarung
Kontaktperson
Stipendien für ausländische Abschlüsse
erforderliche Unterlagen
Für die Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, sofern diese vorhanden sind:
- Lebenslauf
- Zeugnisse / Diplome
- deutsche Übersetzung der Dokumente
- Schriftverkehr und Bescheide von zuständigen Behörden und Anerkennungsstellen
Voraussetzungen
Sie haben im Ausland einen Berufs- und/oder Bildungsabschluss erworben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Zu Rechtsbehelfen liegen keine Angaben vor.
Verfahrensablauf
Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Fristen
Es gibt keine Fristen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, da es ggf. zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Bearbeitungsdauer
Termindauer bei persönlicher Beratung: 60 Minuten
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es werden folgende Beratungsformen angeboten:
- Persönliche Beratung in den ZAA Räumen
- Onlineberatung per Skype oder Zoom
- Telefonische Beratung
- Schriftliche Beratung per E-Mail
- Ihren Namen, Telefonnummer und Alter
- Art Ihres Abschlusses und Zeugnisses
- Herkunftsland des Abschlusses / Zeugnisses
- Gibt es deutsche Übersetzungen Ihrer Dokumente?
- Ihre Erwartungen von der Beratung
- Arabisch
- Bulgarisch
- Deutsch
- Englisch
- Farsi
- Französisch
- Italienisch
- Paschtu
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
- Urdu
- Weißrussisch
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.02.2022
Stichwörter
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Beratung