Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer, Allgemeine Informationen

    Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Grundsteuer in Hamburg.

    Beschreibung

    Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 auf Grundlage der Grundsteuerwerte erhoben.
     
    In einem mehrstufigen Verfahren wird auf der Grundlage des Grundsteuerwerts Ihres Grundstücks bzw. eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuermessbetrag festgesetzt.
    Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag, auf den ein Hebesatz angewendet wird. Die Hebesätze für das Jahr 2025 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), Grundstücke (Grundsteuer B) und unbebaute, baureife Grundstücke (Grundsteuer C) werden im Jahr 2024 festgelegt.
     
    Bis zum 31.12.2024 wird die Grundsteuer auf der Grundlage des bisherigen Einheitswerts erhoben. Bis dahin beträgt der Hebesatz für Grundstücke 540 v.H. (Grundsteuer B) und der Hebesatz für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 225 v.H. (Grundsteuer A).

    Viele Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer finden Sie im Chatbot (siehe Links).
    Haben Sie Grundbesitz außerhalb Hamburgs, wenden Sie sich bitte an das außerhalb Hamburg belegene Finanzamt (siehe unter Links www.grundsteuerreform.de).

    Sie können mit Ihrem ELSTER-Zertifikat auch mehrere Feststellungserklärungen übermitteln.
    Beachten Sie bitte die ELSTER-Hilfetexte. Diese lassen sich in den ELSTER-Formularen mit einem Klick auf die blauen Punkte mit weißem Fragezeichen öffnen.

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Ansprechpartner

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg)

    Aktuelles

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Beschreibung

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorch-Fock-Wall 11

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Ein Besuch des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Erklärungsvordrucke für die Einheitsbewertung sind im Internet verfügbar (siehe Links).
    Für die neue Grundsteuer können die Erklärungen ab dem 01.07.2022 über ELSTER oder in Papierform eingereicht werden. Spätester Abgabetermin ist der 31.01.2023.
    Zur Zahlung der Grundsteuer kann ein SEPA-Lastschriftmandat mit dem im Internet bereitgestellten Vordruck (siehe Links) erteilt werden. Ein bereits bestehendes SEPA-Lastschriftmandat gilt weiter für die neue Grundsteuer.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Grundbesitz in Hamburg

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Altes Recht:
    • Der bisherige Ablauf ändert sich bis Ende 2024 nicht
    Neues Recht:
    • Nach Abgabe der Erklärung zur Feststellung Grundsteuerwerts erhalten Sie einen entsprechenden Feststellungsbescheid
    • Voraussichtlich ab Ende 2024 erhalten Sie außerdem einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag und den Grundsteuerbescheid, aus dem sich Ihre konkrete Zahllast ergibt

    Fristen

    • Im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.01.2023 sind für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Hamburg die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 einzureichen. Darauf basierend wird die neue Grundsteuer ab dem 01.01.2025 erhoben.
    • Die Grundsteuer ist grundsätzlich vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November fällig.  Bei Beträgen kleiner als 15 Euro ist sie am 15. August, bei anderen Beträgen kleiner als 30 Euro ist sie am 15. Februar und am 15. August fällig. 

    Bearbeitungsdauer

    • Abhängig vom jeweiligen Einzelfall

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Der Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
    • Grundstücke, die u.a. gemeinnützigen, kirchlichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, können von der Grundsteuer befreit sein.
    • In Hamburg ist für die Verwaltung der Grundsteuer das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz zuständig. Die Zuständigkeit innerhalb des Finanzamts richtet sich nach der Belegenheit des Grundstücks.
    • Die zehnstellige Steuernummer, die mit "16" beginnt, entspricht dem sog. Einheitswert-Aktenzeichen. Die Steuernummer gilt unverändert für die neue Grundsteuer. Dies finden Sie in Ihrem letzten Grundsteuerbescheid, entsprechendem Schriftverkehr mit dem Finanzamt oder Ihren Kontoauszügen bei Zahlung der Grundsteuer
    • Änderungen von Kontodaten und SEPA-Lastschriftmandaten bitte immer schriftlich (Brief oder FAX) mit Originalunterschrift mitteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 01.02.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Grundsteuerhebesatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en