Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung und Wahlrechtsbescheinigung

    Um als Bewerberin oder Bewerber bei einer Wahl antreten zu können, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass Sie wählbar sind.
     

    Beschreibung

    Für die Bescheinigung der Wählbarkeit von Wahlbewerbungen (Wählbarkeitsbescheinigung) und die Bescheinigung der Wahlberechtigung auf Formblättern zur Unterstützung eines Wahlvorschlags ist in Hamburg zentral der Standort Zentrale Meldeangelegenheiten zuständig.

    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Zentrale Meldeangelegenheiten (Zentrale Meldeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Zentrale Meldeangelegenheiten

    Beschreibung

    Zentrale Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-16, Di-Mi 8-13, Do 8-16 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Der Vordruck Wählbarkeitsbescheinigung steht vor den jeweiligen Wahlen rechtzeitig im Internet zur Verfügung (siehe Link Wahlen und Volksabstimmungen).
      Sie können den Vordruck auch am PC ausfüllen. Geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse an. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
    • Der Vordruck Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützungsunterschrift) erhalten Sie bei der Partei, die Sie unterstützen möchten.
      Das Formular muss eigenhändig unterschreiben sein.
    • gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    • Sie sind bei der Europawahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
    • Sie sind bei der Bundestagswahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
    • Sie sind bei der Bürgerschaftswahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg ihre Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
    • Sie sind bei der Wahl zur Bezirksversammlung als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg ihre Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
    • Nicht wählbar sind Sie, wenn Sie am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
    • Sie können den vollständig ausgefüllte Vordruck per Post oder persönlich beim Hamburg-Service - Zentrale Meldeangelegenheiten einreichen.
    • Die Ausstellung der Bescheinigungen (der Wählbarkeit/des Wahlrechts) erfolgt unter Vorlage des Formulars.
    • Dort wird die Wählbarkeit bzw. das Wahlrecht bestätigt - der Vordruck muss anschließend wieder abgeholt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Treten Hamburger Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen außerhalb Hamburgs an, sind die Vordrucke anderer Bundesländer oder Städte zu benutzen, um die Wählbarkeit bestätigen zu lassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Einwohnerregister (Zentrale Meldeangelegenheiten)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Wahlrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en