Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung und Wahlrechtsbescheinigung
Um als Bewerberin oder Bewerber bei einer Wahl antreten zu können, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Beschreibung
Für die Bescheinigung der Wählbarkeit von Wahlbewerbungen (Wählbarkeitsbescheinigung) und die Bescheinigung der Wahlberechtigung auf Formblättern zur Unterstützung eines Wahlvorschlags ist in Hamburg zentral der Standort Zentrale Meldeangelegenheiten zuständig.
zuständige Stelle
Hamburg Service
Ansprechpartner
Zentrale Meldeangelegenheiten (Zentrale Meldeangelegenheiten)
Aktuelles
Zentrale Meldeangelegenheiten
Beschreibung
Zentrale Meldeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
S3/S5/Busse Harburg Rathaus
Öffnungszeiten
Am Freitag, den 22.11.2024, sind alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten ab 12:00 Uhr geschlossen. Grund dafür sind umfangreiche technische Umstellungsarbeiten.
Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung bereits beantragter Ausweisdokumente an diesem Tag nur bis 12:00 Uhr möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung bereits beantragter Ausweisdokumente an diesem Tag nur bis 12:00 Uhr möglich ist.
Kontaktperson
2668 ZM
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Der Vordruck Wählbarkeitsbescheinigung steht vor den jeweiligen Wahlen rechtzeitig im Internet zur Verfügung (siehe Link Wahlen und Volksabstimmungen).
Sie können den Vordruck auch am PC ausfüllen. Geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse an. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es eigenhändig. - Der Vordruck Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützungsunterschrift) erhalten Sie bei der Partei, die Sie unterstützen möchten.
Das Formular muss eigenhändig unterschreiben sein. - gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument
Voraussetzungen
- Sie sind bei der Europawahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
- Sie sind bei der Bundestagswahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
- Sie sind bei der Bürgerschaftswahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg ihre Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
- Sie sind bei der Wahl zur Bezirksversammlung als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg ihre Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
- Nicht wählbar sind Sie, wenn Sie am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:31993L0109 - Europawahlgesetz (EuWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/ - Europawahlordnung (EuWO)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/ - Artikel 38 Absatz 2 Grundgesetz (GG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html - Bundeswahlgesetz (BWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/ - Bundeswahlordnung (BWO)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/ - Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971rahmen/part/X - Hamburgische Bürgerschaftswahlordnung (HmbBüWO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWVHArahmen/part/X - Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977rahmen/part/X - Bezirksversammlungswahlordnung - BezVWO
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlOHArahmen/part/X
Verfahrensablauf
- Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
- Sie können den vollständig ausgefüllte Vordruck per Post oder persönlich beim Hamburg-Service - Zentrale Meldeangelegenheiten einreichen.
- Die Ausstellung der Bescheinigungen (der Wählbarkeit/des Wahlrechts) erfolgt unter Vorlage des Formulars.
- Dort wird die Wählbarkeit bzw. das Wahlrecht bestätigt - der Vordruck muss anschließend wieder abgeholt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Treten Hamburger Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen außerhalb Hamburgs an, sind die Vordrucke anderer Bundesländer oder Städte zu benutzen, um die Wählbarkeit bestätigen zu lassen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Einwohnerregister (Zentrale Meldeangelegenheiten)
Stichwörter
Wahlrecht