- Neuenfelde (Landkreis Neuenfelde, Hamburg)
Ordens- oder Künstlername Berechtigung zur Führung beantragen
Sie benötigen eine Berechtigung, um einen Ordens- oder Künstlernamen in Ihren Reisepass oder Personalausweis eintragen zu lassen.
Beschreibung
Wenn Sie die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens in Ihrem Personalausweis oder Reisepass eintragen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Diese Eintragung stellt keine offizielle Änderung Ihres Namens dar. Ihrem Ausweisdokument wird nur ein zusätzliches Identitätsmerkmal hinzugefügt. Ihr bürgerliche Name bleibt weiterhin rechtlich gültig.
Nachdem Ihre Berechtigung zur Führung des Ordens- oder Künstlernamens festgestellt wurde, müssen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, um die Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens vornehmen zu lassen.
Nachdem Ihre Berechtigung zur Führung des Ordens- oder Künstlernamens festgestellt wurde, müssen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, um die Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens vornehmen zu lassen.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8-12.30 Uhr sowie Mo+Do 13.15-15.30 Uhr
Kontaktperson
FP BIS M25 Beglaubigungen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während der individuellen Beratung.
Voraussetzungen
Ordensname:
- Ihr Ordensname wurde Ihnen nachweislich von einer offiziell anerkannten religiösen Gemeinschaft verliehen, deren Finanzierung nicht auf Spenden oder Mitgliedsbeiträgen beruht
- Sie verwenden den Künstlernamen nachweislich regelmäßig in Verbindung mit einer künstlerischen Tätigkeit.
- Ihr Künstlername weicht eindeutig von Ihrem bürgerlichen Namen ab und ist in der Öffentlichkeit bekannt.
- Dies können Sie zum Beispiel durch Medienberichte, Mitgliedschaften in Berufsverbänden, öffentliche Auftritte, Ausstellungen oder redaktionelle Beiträge nachweisen. Eine hohe Online-Reichweite (Klicks, Likes, Follower) allein reicht nicht als Beleg aus.
Rechtsgrundlage(n)
Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Passgesetz (PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/BJNR105370986.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Passgesetz (PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/BJNR105370986.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie schreiben eine Email mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle und machen darin folgende Angaben
- Name
- Vorname(n)
- Geburtsname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Anschrift
- Telefonnummer sowie Zeiten, zu denen Sie erreichbar sind
- Gewünschter Künstler- oder Ordensname
- Ihre künstlerische Tätigkeit
- Seit wann Sie unter diesem Namen tätig sind
- Die zuständige Stelle meldet sich telefonisch für ein Vorabgespräch bei Ihnen zurück.
- Im Vorabgespräch erhalten Sie eine Beratung zu Ihrem Anliegen und den aktuellen Voraussetzungen. Dabei wird geklärt, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolgt hat.
- Nach dem Vorabgespräch erhalten Sie eine E-Mail mit der Möglichkeit, den Antrag auf Eintragung Ihres Ordens- oder Künstlernamens zu stellen.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
- Ihr Antrag wird geprüft
- Sie werden per E-Mail oder telefonisch über die Entscheidung informiert.
- Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Je nach Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie in diesem Termin
- eine Bescheinigung zur Führung des Ordens- oder Künstlernamens,
- einen ablehnenden Bescheid oder
- die Möglichkeit, Ihren Antrag formlos zurückzunehmen.
- Mit der Bescheinigung beantragen Sie anschließend einen neuen Reisepass oder Personalausweis.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.
Kosten
30,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Sie können einen Ordens- oder Künstlernamen ausschließlich in Deutschland eintragen lassen. Die Eintragung hat keine rechtliche Wirkung im Ausland oder im öffentlichen Recht.
- Sollten Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder bereits einen rechtskräftigen Bescheid erhalten haben, können Sie bei veränderten Voraussetzungen und entsprechenden Nachweisen jederzeit einen neuen Antrag stellen.
- Auch wenn Sie die Berechtigung zum Führen eines Künstler- oder Ordensnamens haben, müssen Sie weiterhin Ihren bürgerlichen Namen verwenden. Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, müssen Sie daher auch weiterhin mit Ihrem bürgerlichen Namen unterschreiben.
- Wenn Sie einen Ordensnamen annehmen, müssen Sie auch Titel wie „Pater“ und „Schwester“ mit angeben.
- Die Künstlersozialkasse (KSK) definiert, welche Tätigkeiten als künstlerisch oder publizistisch gelten, und kann Ihnen als Orientierung für die Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit dienen.
- Es kann empfehlenswert sein, dass Sie sich zur privatrechtlichen Nutzung eines Ordens- oder Künstlernamens anwaltlich beraten lassen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Beglaubigungen am 14.03.2025
Stichwörter
Reisepass, erstmalige Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens