Ordens- oder Künstlername Berechtigung zur Führung beantragen

    Sie benötigen eine Berechtigung, um einen Ordens- oder Künstlernamen in Ihren Reisepass oder Personalausweis eintragen zu lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens in Ihrem Personalausweis oder Reisepass eintragen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Diese Eintragung stellt keine offizielle Änderung Ihres Namens dar. Ihrem Ausweisdokument wird nur ein zusätzliches Identitätsmerkmal hinzugefügt. Ihr bürgerliche Name bleibt weiterhin rechtlich gültig.

    Nachdem Ihre Berechtigung zur Führung des Ordens- oder Künstlernamens festgestellt wurde, müssen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, um die Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens vornehmen zu lassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8-12.30 Uhr sowie Mo+Do 13.15-15.30 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während der individuellen Beratung.

    Voraussetzungen

    Ordensname:
    • Ihr Ordensname wurde Ihnen nachweislich von einer offiziell anerkannten religiösen Gemeinschaft verliehen, deren Finanzierung nicht auf Spenden oder Mitgliedsbeiträgen beruht
    Künstlername:
    • Sie verwenden den Künstlernamen nachweislich regelmäßig in Verbindung mit einer künstlerischen Tätigkeit.
    • Ihr Künstlername weicht eindeutig von Ihrem bürgerlichen Namen ab und ist in der Öffentlichkeit bekannt.
    • Dies können Sie zum Beispiel durch Medienberichte, Mitgliedschaften in Berufsverbänden, öffentliche Auftritte, Ausstellungen oder redaktionelle Beiträge nachweisen. Eine hohe Online-Reichweite (Klicks, Likes, Follower) allein reicht nicht als Beleg aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie schreiben eine Email mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle und machen darin folgende Angaben
      • Name
      • Vorname(n) 
      • Geburtsname 
      • Geburtsdatum und Geburtsort
      • Anschrift
      • Telefonnummer sowie Zeiten, zu denen Sie erreichbar sind
      • Gewünschter Künstler- oder Ordensname
      • Ihre künstlerische Tätigkeit
      • Seit wann Sie unter diesem Namen tätig sind
    • Die zuständige Stelle meldet sich telefonisch für ein Vorabgespräch bei Ihnen zurück.
    • Im Vorabgespräch erhalten Sie eine Beratung zu Ihrem Anliegen und den aktuellen Voraussetzungen. Dabei wird geklärt, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolgt hat.
    • Nach dem Vorabgespräch erhalten Sie eine E-Mail mit der Möglichkeit, den Antrag auf Eintragung Ihres Ordens- oder Künstlernamens zu stellen.
    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
    • Ihr Antrag wird geprüft
    • Sie werden per E-Mail oder telefonisch über die Entscheidung informiert.
    • Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Je nach Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie in diesem Termin
      • eine Bescheinigung zur Führung des Ordens- oder Künstlernamens,
      • einen ablehnenden Bescheid oder
      • die Möglichkeit, Ihren Antrag formlos zurückzunehmen.
    • Mit der Bescheinigung beantragen Sie anschließend einen neuen Reisepass oder Personalausweis.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.

    Kosten

    30,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie können einen Ordens- oder Künstlernamen ausschließlich in Deutschland eintragen lassen. Die Eintragung hat keine rechtliche Wirkung im Ausland oder im öffentlichen Recht.
    • Sollten Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder bereits einen rechtskräftigen Bescheid erhalten haben, können Sie bei veränderten Voraussetzungen und entsprechenden Nachweisen jederzeit einen neuen Antrag stellen.
    • Auch wenn Sie die Berechtigung zum Führen eines Künstler- oder Ordensnamens haben, müssen Sie weiterhin Ihren bürgerlichen Namen verwenden. Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, müssen Sie daher auch weiterhin mit Ihrem bürgerlichen Namen unterschreiben.
    • Wenn Sie einen Ordensnamen annehmen, müssen Sie auch Titel wie „Pater“ und „Schwester“ mit angeben.
    • Die Künstlersozialkasse (KSK) definiert, welche Tätigkeiten als künstlerisch oder publizistisch gelten, und kann Ihnen als Orientierung für die Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit dienen.
    •  Es kann empfehlenswert sein, dass Sie sich zur privatrechtlichen Nutzung eines Ordens- oder Künstlernamens anwaltlich beraten lassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Beglaubigungen am 14.03.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Reisepass, erstmalige Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en