vorgesehen zum Löschen - Sachverständige Verlängerung der öffentlichen Bestellung
Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Sachverständige/Sachverständiger
Sie wurden öffentlich als Sachverständige(r) bestellt und vereidigt und die Befristung der Bestellung läuft demnächst ab? Dann können Sie eine Wiederbestellung/Verlängerung beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie als Sachverständige(r) öffentlich bestellt und vereidigt wurden und die Bestellung mit einer zeitlichen Befristung verbunden ist, so können Sie zu gegebener Zeit eine Verlängerung der Bestellung beantragen.
Sofern Sie nach wie vor die Bestellungsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung.
Sofern Sie nach wie vor die Bestellungsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung.
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Handelskammer Hamburg (Handelskammer Hamburg)
Aktuelles
Handelskammer Hamburg
Beschreibung
Handelskammer Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr 10.00 - 16.00 Uhr (Fr telefonisch 8.00 - 16.00 Uhr)
Kontaktperson
Service Center Handelskammer Hamburg
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Je nach Landesrecht (Verordnung der Landesregierung oder Satzung der Bestellungskörperschaft: Ausgefüllter Fragebogen zur fachlichen und persönlichen Eignung und gegebenenfalls weitere Unterlagen (z.B. gemäß der Mustersatzung des DIHK: In der Vergangenheit gefertigte Gutachten, Fortbildungsnachweise, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung etc.)
Voraussetzungen
Ihrem Antrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen ist stattzugeben, wenn Sie nach wie vor über die erforderliche fachliche und persönliche Eignung verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 36 Gewerbeordnung (GewO)
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Reichen Sie einen Antrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen nebst den eventuell erforderlichen weiteren Unterlagen/Nachweisen ein.
Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Sofern es noch weiteren Klärungsbedarf gibt, kommt die Behörde auf Sie zu.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.
Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Sofern es noch weiteren Klärungsbedarf gibt, kommt die Behörde auf Sie zu.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.
Fristen
Die Verlängerung Ihrer öffentlichen Bestellung sollten Sie rechtzeitig vor dem Ablauf der hiermit verbundenen zeitlichen Befristung.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei weiterem Klärungsbedarf seitens der zuständigen Stelle kann die Bearbeitung erst nach vollständiger Klärung erfolgen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Bitte erfragen Sie die Gebührenhöhe bei der Handelskammer Hamburg.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg am 07.12.2021
Stichwörter
Befristung