vorgesehen zum Löschen - Sachverständige Verlängerung der öffentlichen Bestellung

    Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Sachverständige/Sachverständiger

    Sie wurden öffentlich als Sachverständige(r) bestellt und vereidigt und die Befristung der Bestellung läuft demnächst ab? Dann können Sie eine Wiederbestellung/Verlängerung beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sachverständige(r) öffentlich bestellt und vereidigt wurden und die Bestellung mit einer zeitlichen Befristung verbunden ist, so können Sie zu gegebener Zeit eine Verlängerung der Bestellung beantragen.
    Sofern Sie nach wie vor die Bestellungsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handelskammer Hamburg (Handelskammer Hamburg)

    Aktuelles

    Handelskammer Hamburg

    Beschreibung

    Handelskammer Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolphsplatz 1

    20457 Hamburg

    U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr 10.00 - 16.00 Uhr (Fr telefonisch 8.00 - 16.00 Uhr)

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Je nach Landesrecht (Verordnung der Landesregierung oder Satzung der Bestellungskörperschaft: Ausgefüllter Fragebogen zur fachlichen und persönlichen Eignung und gegebenenfalls weitere Unterlagen (z.B. gemäß der Mustersatzung des DIHK: In der Vergangenheit gefertigte Gutachten, Fortbildungsnachweise, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung etc.)

    Voraussetzungen

    Ihrem Antrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen ist stattzugeben, wenn Sie nach wie vor über die erforderliche fachliche und persönliche Eignung verfügen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    § 36 Gewerbeordnung (GewO)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie einen Antrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen nebst den eventuell erforderlichen weiteren Unterlagen/Nachweisen ein.
    Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Sofern es noch weiteren Klärungsbedarf gibt, kommt die Behörde auf Sie zu.
    Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.

    Fristen

    Die Verlängerung Ihrer öffentlichen Bestellung sollten Sie rechtzeitig vor dem Ablauf der hiermit verbundenen zeitlichen Befristung.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei weiterem Klärungsbedarf seitens der zuständigen Stelle kann die Bearbeitung erst nach vollständiger Klärung erfolgen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Bitte erfragen Sie die Gebührenhöhe bei der Handelskammer Hamburg.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch HaSI Landesredaktion am 07.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Befristung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en