• Barmbek-Nord (Landkreis Barmbek-Nord, Hamburg)

Baufachliche Beratung und Zuwendungsprüfung erhalten

Sie können Informationen zur baufachliche Beratung und Zuwendungsprüfung erhalten.

Beschreibung

Die baufachlichen Beratung unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung großer und komplexer Bauprojekte, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Es handelt sich um Projekte mit einem Budget von über 10 Millionen Euro, zum Beispiel für Schulen, Verwaltungsgebäude oder andere öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es, unabhängig zu beraten und zu kontrollieren, damit das Bauvorhaben effizient und erfolgreich umgesetzt wird. Die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten werden berücksichtigt – sowohl die der Auftraggeber als auch die der Bauherrn.
Ein Schwerpunkt liegt in der Prüfung von Bauvorhaben, bei denen öffentliche Gelder genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Sanierung von historischen Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, oder die Modernisierung von Kultureinrichtungen wie Museen und Theatern. Diese Projekte werden fortlaufend begleitet, um sicherzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zweckmäßig und sinnvoll eingesetzt werden.

zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpartner

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Baukompetenzzentrum (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Baukompetenzzentrum)

Aktuelles

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Baukompetenzzentrum

Beschreibung

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Baukompetenzzentrum

Adresse

Hausanschrift

Nagelsweg 37-39

20097 Hamburg

S3, Hammerbrook

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie gegebenenfalls benötigen, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Ihr Bauprojekt hat ein Budget von über 10 Millionen Euro und wird mit öffentlichen Geldern finanziert.

Rechtsgrundlage(n)

keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Verfahrensablauf

Sie wenden sich mit Ihrem Beratungsanliegen an die zuständige Stelle.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren wird nach dem Beratungsaufwand berechnet.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Arsenis, Dionysios am 05.09.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Bauprojekt Hochschulen - Hochbaudienststelle HSB

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en