• Francop (Landkreis Francop, Hamburg)

Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten, Tätigkeitsaufnahme

Sie verfügen über die für Ihre gewerbliche Tätigkeit vorgeschriebenen Fachkräfte und Vorrichtungen und möchten der regelmäßigen Meldung darüber nachkommen?

Beschreibung

Hersteller und Betriebe haben vor der erstmaligen Durchführung einer gewerblichen Tätigkeiten und danach in Abständen von 3 - 5 Jahren (je nach Tätigkeit) gegenüber einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen, dass sie (auch weiterhin) über die vorgeschriebenen Fachkräfte und Vorrichtungen verfügen.

zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpartner

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau)

Aktuelles

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau

Beschreibung

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau

Adresse

Hausanschrift

Nagelsweg 37-39

20097 Hamburg

S3, Hammerbrook

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Rechtsgrundlage(n)

§ 1 HABauVO (Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten)
§  26 LBauO (Landesbauordnung)

Hinweise (Besonderheiten)

Telefonische Auskünfte:  (040) 428 40 - 2233

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 01.01.2020

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Bauproduktehersteller, Tätigkeitsaufnahme

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en