Sachverständiger nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz für bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen
Bekanntgabe von Sachverständigen für sicherheitstechnische Prüfungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Sie möchten als Sachverständigenorganisation für sicherheitstechnische Prüfungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Tätigkeitsaufnahme bekanntgeben lassen?
Antrag auf Bekanntgabe von Sachverständigen und Stellen nach der Bekanntgabeverordnung.
Antrag auf Bekanntgabe von Sachverständigen und Stellen nach der Bekanntgabeverordnung.
Beschreibung
Die zuständige Behörde kann nach § 29a BImSchG anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage, oder einer Anlage innerhalb eines Betriebsbereichs nach § 3 Absatz 5a, die Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen sowie Prüfungen sicherheitstechnischer Unterlagen veranlasst. In der Regel wird dafür ein bekannt gegebener Sachverständiger beauftragt.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Frau Kirsten Meyer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-2385
Fax: +49 40 427 3-10484
Fax: 72567
E-Mail: kirsten.meyer@bukea.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag gemäß den Anforderungen der 41.BlmSchV
- Lebenslauf
- Arbeitsproben
Rechtsgrundlage(n)
Gemäß § 29 b BImSchG - Bekanntgabe von Sachverständigen und Stellen - in Verbindung mit der 41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung).
Bearbeitungsdauer
Das Bekanntgabeverfahren dauert in der Regel 4 Monate. Die Bekanntgabe gilt für max. 8 Jahre. Bitte stellen sie rechtzeitig einen neuen Antrag!
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Prüfung.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag auf Bekanntgabe nach § 29b BImSchG ist für Antragstellende mit Geschäftssitz in Hamburg zu stellen bei der
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt für Immissionsschutz und Betriebe
Referat I 11, Grundsatz Störfallvorsorge
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt für Immissionsschutz und Betriebe
Referat I 11, Grundsatz Störfallvorsorge
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.01.2020