Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
Beschreibung
Stellen Sie einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
3446 VS11
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht - (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
E - Gewerbeang
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeuntersagungen, Jugendschutz, Hundeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeuntersagungen, Jugendschutz, Hundeangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeuntersagungen, Jugendschutz, Hundeangelegenheiten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
A-VS-11 Verbraucherschutz Gewerbe und Umwelt-A
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-6060
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Weitere Informationen
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten und -erlaubnisse
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di 8-15, Do 8-15.30 und Fr. 8-12 Uhr
Kontaktperson
VS132 Verbraucherschutz-Gewerbe
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z.B. E-Mail) Vereinbarung
Kontaktperson
Verbraucherschutzamt Mitte
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
- bei Wohnsitz in Deutschland
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung des Insolvenzgericht
- Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
bei Unternehmenssitz in Deutschland Wenn das Unternehmen in einem Register eingetragen ist:: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister bzw. dem Genossenschaftsregister
bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Bei Wohnsitz in Deutschland:
Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges zur Vorlage bei einer Behörde
Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden.
Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere) bzw. beantragen (z.B. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung). Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.
Voraussetzungen
- Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
- Durch den Betrieb Ihres Gewerbes sind keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verbraucherschutz (Altona) am 13.04.2021
Stichwörter
Spielhallenerlaubnis im Reisegewerbe