Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

    Genehmigung für den Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie die Aufnahme des Betriebes eines Elektrizitätsversorgungsnetzes oder Gasversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Die Genehmigung muss Ihnen vor der Betriebsaufnahme vorliegen. Sie sollten den Antrag auf Genehmigung mindestens 6 Monate vor der geplanten Inbetriebnahme des Energieversorgungsnetzes bei der zuständigen Behörde einreichen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Allgemeine Nachweise:
    • Erläuterungen zur Rechtsform des Netzbetreibers und ggf. seiner Einbettung in eine Unternehmensgruppe
    • Gegebenenfalls: Erläuterung der jeweiligen Gesellschaftszwecke der einzelnen beteiligten Unternehmen
    • Handelsregisterauszug
    • Darstellung des örtlichen Geltungsbereiches der beantragten Genehmigung mit Flurplan und Angabe, ob es sich ausschließlich um private Grundstücke handelt, oder auch Grundstücke der öffentlichen Hand betroffen sind
    • Schriftliche Erläuterung des Netzbetriebskonzeptes einschließlich einer Darstellung, wie eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Stromversorgung der Kunden sichergestellt wird
    • Technischer Übersichtsplan (Netzkarte mit Legende), in dem die Versorgungs- und Abnahmesituation (auch die Kundenstruktur, Anzahl versorgter Haushalte und voraussichtlich durchgeleitete Energiemenge) dargestellt wird
    • Aufstellung und technische Daten aller zum Netz gehörenden Anlagen, sofern nicht aus dem technischen Übersichtsplan ersichtlich
    • Vorlage aller relevanten Betreiber-, Betriebsführungs-, Pacht- oder sonstigen Verträge, die sich auf das Eigentum bzw. den Betrieb des Netzes beziehen

    Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit:
    • Benennung der verantwortlichen und zuständigen Personen für den Netzbetrieb und Beleg ihrer technischen und kaufmännischen Sachkunde (Darstellung der Qualifikation, Lebenslauf, Kopie des Personalausweises)
    • Organigramm/Stellenplan des Netzbetriebes

    Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit:
    • Erläuterung, wie die Einhaltung der Anforderungen an den technisch sicheren Netzbetrieb gewährleistet wird
    • Eigenerklärung zur § 49 EnWG, siehe Anhang
    • Nachweis der Einhaltung der Anforderungen nach
      • DIN VDE 1000-10 Anforderungen an die im Bereich Elektrotechnik tätigen Personen
      • VDE-AR-N 4001 Anwendungsregel: 2011-04 Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen (S 1000)
    • Erläuterung der Maßnahmen zur Störungsbeseitigung und Gefahrenabwehr (Risikomanagement)

    Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
    • Geschäftsberichte/Jahresabschlüsse der beteiligten Gesellschaften der letzten drei Jahre
    • Versicherungsnachweise
    • Investitionsplan für die nächsten 5 Jahre
    • Finanzierungsplan

    Zum Nachweis der Zuverlässigkeit:
    • Eigenerklärung Zuverlässigkeit

    Voraussetzungen

    Sie müssen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, um den Netzbetrieb entsprechend der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auf Dauer zu gewährleisten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Um die Genehmigung zu erlangen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Die Genehmigung wird Ihnen von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Eignung für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes erteilt.

    Fristen

    Keine. Die Genehmigung muss Ihnen vor der Betriebsaufnahme vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen über den Antrag. Achten Sie daher auf eine rechtzeitige Beantragung.

    Kosten

    Der Gebührenrahmen beträgt je nach Aufwand 500,00 bis 8.500,00 € 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Knorr, Benjamin am 22.09.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Strom

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en