Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Beschreibung
Nur wenn Sie alkoholische Getränke anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnispflichtig. Wenn Sie jedoch ausschließlich alkoholfreie Getränke sowie zubereitete Speisen anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnisfrei.
Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie – um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen – unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis aber ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.
Es handelt sich um ein Gaststättengewerbe, wenn Sie gewerblich
- Getränke verabreichen (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen verabreichen (Speisewirtschaft), und
- der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
2849 VS11
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Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht - (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di 8-15, Do 8-15.30, Fr, 8-12 Uhr
Kontaktperson
VS132 Verbraucherschutz-Gewerbe
VS132 Verbraucherschutz-Gewerbe
Zuständig für
- Standort: Fu - K
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6260
Fax: +49 40 4279-04832
VS132 Verbraucherschutz-Gewerbe
Zuständig für
- Standort: A - Ft
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6259
Fax: +49 40 4279-04832
Internet
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Kontaktperson
2228 VS4
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - E
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 71-2228
Fax: +49 40 427 90-7012
E-Mail: gewerbe@harburg.hamburg.de
2225 VS4
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: F - L
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 71-2225
Fax: +49 40 427 90-7012
E-Mail: gewerbe@harburg.hamburg.de
2632 VS4
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Scha - Schz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 71-2632
Fax: +49 40 427 90-7012
E-Mail: gewerbe@harburg.hamburg.de
2810 VS4
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: S - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 71-2810
Fax: +49 40 427 90-7012
E-Mail: gewerbe@harburg.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprach nur nach telefonischer Vereinbarung (Mo-Do 8-15:30, Fr 8-12 Uhr). Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch per E-Mail an uns wenden.
Kontaktperson
A-VS-122
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-6056
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z.B. E-Mail) Vereinbarung
Kontaktperson
Verbraucherschutzamt Mitte
Zuständig für
- Standort: A - F
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4717
Verbraucherschutzamt Mitte
Zuständig für
- Standort: N - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4715
Verbraucherschutzamt Mitte
Zuständig für
- Standort: G - M
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-3187
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Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe)
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Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
E - Gaststättenerlaubnisse Herf
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung,
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 3 Monate)
- Miet- beziehungsweise Pachtvertrag
- Antrag nach § 2 Gaststättengesetz
- gegebenenfalls. Aufenthaltstitel
- Gegebenenfalls: Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gaststättengesetz
- Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz in Verbindung mit deren Anlage 3
Voraussetzungen
- Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte mit Alkoholausschank unverändert übernehmen wollen.
- Sie können eine vorläufige Gaststättenerlaubnis nicht bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung beantragen. Das bedeutet, es dürfen weder an den Räumlichkeiten, noch an der Betriebsart zum Beispiel als Schankwirtschaft, Speisewirtschaft oder Diskothek im Rahmen der Fortsetzung des Betriebes Änderungen vorgenommen werden.
- Die vorläufige Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die Gaststättenerlaubnis schon beantragt haben oder gleichzeitig beantragen
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/index.html#BJNR004650970BJNE001201308
§ 4 Gaststättengesetz (GastG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__4.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis sowie die weiteren benötigten Unterlagen ein.
- Beantragen Sie zeitgleich eine Gaststättenerlaubnis für den endgültigen Betrieb Ihrer Gastwirtschaft. Fügen Sie diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Fristen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Das Gaststättengewerbe muss vor Eröffnung des Betriebs angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Bei Vorlage aller Unterlagen 1-2 Wochen. Ansonsten bis zu 8 Wochen.
Kosten
Kostenhöhe (fix): 45 Euro
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Girocard
Gebühr 35 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Geltungsdauer wird in der Regel auf maximal drei Monate befristet. Sie kann auf Antrag des Inhabers verlängert werden, sofern hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Erteilung der beantragten endgültigen Erlaubnis aus Gründen, die nicht vom Antragsteller verschuldet wurden, verzögert.
Die vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn der Betrieb des Vorgängers rechtskräftig widerrufen wurde, eine bauliche Veränderung stattgefunden hat, der Betrieb länger als 1 Jahr geschlossen war oder es sich um eine Neuerrichtung handelt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verbraucherschutz (Altona) am 05.01.2022
Stichwörter
Alkoholausschank, vorläufige Gaststättenerlaubnis