Gaststättengewerbe Erlaubnis

    Gaststättenerlaubnis beantragen

    Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.
     
    Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig
    • im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder
    • im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.
    Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich
    • alkoholfreie Getränke,
    • unentgeltliche Kostproben,
    • zubereitete Speisen oder
    • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
    verabreichen.

    Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen.
    Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.
     
    Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.
     
    Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereinen ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.



     

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Altona

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgarten 9

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht - (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Holstenstraße 65-67

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
    bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
    Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
    Vielen Dank.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 6

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Mo, Di 8-15, Do 8-15.30, Fr, 8-12 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z.B. E-Mail) Vereinbarung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Abschnitt Erlaubnispflichtiges Gewerbe und Veranstaltungen (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Abschnitt Erlaubnispflichtiges Gewerbe und Veranstaltungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Abschnitt Erlaubnispflichtiges Gewerbe und Veranstaltungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Abschnitt Erlaubnispflichtiges Gewerbe und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jessenstraße 1-3

    22767 Hamburg

    Technisches Rathaus

    S1/S3 Königstraße, Busse 16/112/115 Große Bergstraße oder Goethestraße

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprach nur nach telefonischer Vereinbarung (Mo-Do 8-15:30, Fr 8-12 Uhr). Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch per E-Mail an uns wenden.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 2

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • Antrag auf Gaststättenerlaubnis
    • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
    • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
    • Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume
    • Bescheinigung in Steuersachen,
    • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer bzw. einer Handelskammer, nach § 4 Gaststättengesetz –GastG, über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung oder über den Erwerb einer vergleichbaren Qualifikation.
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.
    Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und aus dem Gewerbezentralregister können auch vom für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beantragt werden
    • Gegebenenfalls Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsvertrag oder Satzung
    • Gegebenenfalls Aufenthaltstitel, wenn Sie Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes sind
    • nur bei Speisenabgabe: Bescheinigung über eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit
      • Ihre Zuverlässigkeit wird unter anderem anhand Ihres Führungszeugnisses, des Gewerbezentralregisterauszuges und einer Bescheinigung in Steuersachen geprüft.
      • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
    • Eignung der Räume und der örtlichen Lage
      • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
    • Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie gegebenenfalls weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Gaststättengesetz (GastG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__2.html

    § 4 Gaststättengesetz (GastG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__4.html

    Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WiVwGebOHA1991rahmen

    § 14 Gaststättengesetz (GastG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__14.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

     
     

    Verfahrensablauf

    Sie müssen beim zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen.
    • Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden.
    • Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

     

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
    Das Gaststättengewerbe muss vor Eröffnung des Betriebs angezeigt werden. Der Alkoholausschank ist erst ab Erteilung der beantragten Erlaubnis gestattet.
     



     

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: 1 Monat bis 3 Monate.
    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen

    Kosten

    Kostenart: variabel
    Kostenhöhe: von 495 EUR bis zu 595 EUR
    Bezeichnung der Kosten: Gebühr
    Zahlungsweise: Girocard
    Gegebenenfalls zusätzlich: Überweisung/Zahlschein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einer Gaststättenerlaubnis bzw. -konzession bedarf nur, wer in seinem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken will. Es sollte allerdings beachtet werden, dass weiterhin die Gewerbeanmeldung und eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sind. 

    Bei räumlichen Änderungen handelt es sich um Änderungen der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wie zum Beispiel Vergrößerung der Schankraumfläche oder Veränderungen der Nebenräume (Küche, Lagerräume etc.).
    Bei Änderung der Betriebsart handelt es sich um Änderungen der Betriebsform - zum Beispiel von einer Schankwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit in eine Schankwirtschaft in der Betriebsart Diskothek.
     
    Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden. Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.

    Eine Stellvertretungserlaubnis ist zu beantragen, wenn Sie die Gaststätte durch eine Stellvertretung führen lassen wollen, die auch verantwortlich gegenüber Behörden ist. Für diese Person gelten die gleichen Voraussetzungen bezüglich der persönlichen Eignung, wie für Sie selbst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verbraucherschutz (Altona) am 19.01.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Hotels Erlaubnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en