Gaststättenerlaubnis beantragen
Beschreibung
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig
- im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder
- im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen.
Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.
Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereinen ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
2849 VS11
Zuständig für
- Standort: A - B
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-2849
Fax: +49 40 427 31-0597
3446 VS11
Zuständig für
- Standort: C - O
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-3446
Fax: +49 40 427 31-0597
Internet
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht - (Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, - Gewerbe und Ordnungsrecht -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di 8-15, Do 8-15.30, Fr, 8-12 Uhr
Kontaktperson
VS122 Verbraucherschutz-Gewerbe
Zuständig für
- Standort: L - Z
- Standort: L - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6257
Fax: +49 40 4279-04831
VS113 Verbraucherschutz-Gewerbe
Zuständig für
- Standort: Fu - K
- Standort: Fu - K
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6260
Fax: +49 40 4279-04832
VS113 Verbraucherschutz-Gewerbe
Zuständig für
- Standort: A - Ft
- Standort: A - Ft
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6259
Fax: +49 40 4279-04832
Internet
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z.B. E-Mail) Vereinbarung
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
E - Gaststättenerlaubnisse Bac
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprach nur nach telefonischer Vereinbarung (Mo-Do 8-15:30, Fr 8-12 Uhr). Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch per E-Mail an uns wenden.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
- Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
- Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume
- Bescheinigung in Steuersachen,
- Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer bzw. einer Handelskammer, nach § 4 Gaststättengesetz –GastG, über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung oder über den Erwerb einer vergleichbaren Qualifikation.
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.
- Gegebenenfalls Handelsregisterauszug beziehungsweise Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Gegebenenfalls Aufenthaltstitel, wenn Sie Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes sind
- nur bei Speisenabgabe: Bescheinigung über eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird unter anderem anhand Ihres Führungszeugnisses, des Gewerbezentralregisterauszuges und einer Bescheinigung in Steuersachen geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
- Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
- Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie gegebenenfalls weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__2.html
§ 4 Gaststättengesetz (GastG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__4.html
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WiVwGebOHA1991rahmen
§ 14 Gaststättengesetz (GastG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__14.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden.
- Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Fristen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Das Gaststättengewerbe muss vor Eröffnung des Betriebs angezeigt werden. Der Alkoholausschank ist erst ab Erteilung der beantragten Erlaubnis gestattet.
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen
Kosten
Kostenhöhe: von 495 EUR bis zu 595 EUR
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Girocard
Gegebenenfalls zusätzlich: Überweisung/Zahlschein
Hinweise (Besonderheiten)
Einer Gaststättenerlaubnis bzw. -konzession bedarf nur, wer in seinem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken will. Es sollte allerdings beachtet werden, dass weiterhin die Gewerbeanmeldung und eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sind.
Bei räumlichen Änderungen handelt es sich um Änderungen der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wie zum Beispiel Vergrößerung der Schankraumfläche oder Veränderungen der Nebenräume (Küche, Lagerräume etc.).
Bei Änderung der Betriebsart handelt es sich um Änderungen der Betriebsform - zum Beispiel von einer Schankwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit in eine Schankwirtschaft in der Betriebsart Diskothek.
Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden. Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.
Eine Stellvertretungserlaubnis ist zu beantragen, wenn Sie die Gaststätte durch eine Stellvertretung führen lassen wollen, die auch verantwortlich gegenüber Behörden ist. Für diese Person gelten die gleichen Voraussetzungen bezüglich der persönlichen Eignung, wie für Sie selbst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verbraucherschutz (Altona) am 19.01.2022
Stichwörter
Hotels Erlaubnisse