- Eilbek (Landkreis Eilbek, Hamburg)
Fachbetrieb für Überprüfung und Wartung von Amalgamabscheidern Zulassung beantragen
Für die gewerbliche Prüfung und Wartung von Amalgamabscheidern benötigen Sie eine offizielle Zulassung.
Beschreibung
Ein Fachbetrieb für die Prüfung und Wartung von Amalgamabscheidern ist ein zugelassenes Unternehmen, das diese Geräte auf ihre einwandfreie Funktion überprüft und sicherstellt, dass sie alle gesetzlichen Umweltvorgaben erfüllen.
Wenn Sie die Durchführung dieser Prüfungen beziehungsweise Wartungen anbieten möchten, benötigen Sie eine offizielle Anerkennung als Fachbetrieb.
Wenn Sie die Durchführung dieser Prüfungen beziehungsweise Wartungen anbieten möchten, benötigen Sie eine offizielle Anerkennung als Fachbetrieb.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Herr Timon Egerland
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Angaben und Nachweise über die Aufgabenbereiche Ihres Betriebes, die Anzahl Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren fachliche Qualifikation
- Gewerbeschein
- Schulungsnachweise für Amalgamabscheider-Typen, für die ihr Betrieb zugelassen werden soll
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nachweislich fachlich geschult.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P15
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P15
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.
Fristen
Keine. Sie benötigen die Zulassung bevor Sie Prüfungen und Wartungen durchführen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Die Kosten sind abhängig vom Einzelfall.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Zulassung wird Ihnen jeweils nur für Amalgamabscheider-Typen erteilt, für die Sie einen Schulungsnachweis vorlegen können.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Amalgamabscheider am 24.03.2025
Stichwörter
Amalgamabscheider, Zulassung von Unternehmen für die Prüfung