• Kirchwerder (Landkreis Kirchwerder, Hamburg)

Zulassung für die Abwasserabfuhr beantragen (inklusive Ausweise für Fahrzeuge)

Fachbetriebe für die Abfuhr von Abwasser müssen in einem Zulassungsverfahren nach dem Hamburgischen Abwassergesetz nachweisen, dass sie über die dafür erforderliche Sachkunde, Geräte und Fahrzeuge verfügen.

Beschreibung

Nach dem Hamburgischen Abwassergesetz ist die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die nutzungsberechtigte Person verpflichtet, Abwasserbehandlungsanlagen (Abscheideranlagen, Abwassersammelgruben, Kleinkläranlagen und andere Anlagen) durch Fachbetriebe warten und zurückgehaltene Stoffe durch Fachbetriebe entsorgen zu lassen. Diese Fachbetriebe müssen in einem Zulassungsverfahren nach dem Hamburgischen Abwassergesetz nachweisen, dass sie über die dafür erforderliche Sachkunde, Geräte und Fahrzeuge verfügen. Abscheideranlagen für Fette oder Leichtflüssigkeiten sind regelmäßig durch zugelassene Fachkundige überprüfen zu lassen.

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag und Kopie des Gewerbescheins, Zulassung des Unternehmens, Fahrzeugschein (Kopie), Fahrzeugvorführung, geeigneter Fahrzeugaufbau und Ablasseinrichtung, Nennung der für die Abwasserabfuhr eingesetzten Fahrzeuge unter Angabe der Fahrzeugart, des Saugkesselinhaltes (bei einem kombinierten Hochdruckspül- und Vakuumgerät den maximal möglichen) und das jeweilige Kfz-Kennzeichen.

Voraussetzungen


In dem formlosen Antrag sind Angaben über den Aufgabenbereich des Betriebes, die Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Abfuhr des Abwassers beschäftigt sind und über den Fuhrpark auszuführen.

Rechtsgrundlage(n)


§ 15 Abs. 6 HmbAbwG (Hamburgisches Abwassergesetz)

Rechtsbehelf


Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch geführt werden.

Verfahrensablauf


formloser Antrag mit den erforderlichen Unterlagen

Fristen


Die Genehmigung muss vor der Betriebsaufnahme vorliegen.

Kosten

Die Zulassungsgebühr richtet sich nach dem Prüfaufwand.. Bitte telefonisch erfragen

Hinweise (Besonderheiten)

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens können einzelfallbezogen weitere Unterlagen gefordert werden. 
In dem Antrag ist weiterhin anzugeben, ob es sich um die Abfuhr von Abwasser aus Sammelgruben, Chemietoiletten, Kleinkläranlagen und / oder sonstigen Abwässern handelt.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 01.01.2020

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Abwasserabfuhr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en