Abfalltransporterlaubnis beantragen

    Zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie gefährliche Abfälle gewerblich befördern oder sammeln möchten, benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und verantwortungsvoll mit den Abfällen umgehen.

    Wenn Sie ungefährliche Abfälle transportieren oder sammeln möchten, benötigen Sie in der Regel keine Erlaubnis. Diese Tätigkeiten müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Für das Erlaubnisverfahren benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • Ausgefülltes Antragsformular,
    • Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung,
    • Aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen),
    • Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde,
    • Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Verwendungszwecks "Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG",
    • Fachkundenachweise, zum Beispiel: einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit gefährlichen Abfällen.
    Sie können Ihre Fachkenntnisse im Bereich der Abfallentsorgung, beispielsweise durch einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen, nachweisen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen 
    https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/index.html
    Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
    https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/index.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Sie den Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Wenn etwas fehlt, werden Sie darüber informiert und haben Zeit, die fehlenden Dokumente nachzureichen.
    Die zuständige Stelle überprüft die Voraussetzungen (zum Beispiel anhand der Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und dem Führungszeugnis) und Ihre Fachkunde.
    Falls die zuständige Stelle Rückfragen hat oder weitere Unterlagen benötigt, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Sie erhalten die Erlaubnis. Diese kann mit Auflagen verbunden sein, die Sie einhalten müssen.

    Fristen

    Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie gefährliche Abfälle transportieren dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von den eingereichten Unterlagen im Einzelfall ab.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren beträgt je nach Aufwand 50,00 EUR - 1.000,00 EUR.

    Gebühr ab 50 EUR bis 1000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Erhalt der Erlaubnis sind Sie verpflichtet, alle relevanten Vorschriften einzuhalten.
    Falls sich Änderungen an Ihrem Unternehmen oder Ihrer Tätigkeit ergeben, müssen Sie diese der Behörde unverzüglich mitteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Abfall am 01.01.2020

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gefährlicher Abfall, Transportgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en